Pflegebedürftigkeitsbegriff



Modellprojekt zur Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs

von Heike Jurgschat-Geer

Im Zuge der Pflegeversicherungsreform soll auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit überprüft und neu definiert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Spitzenverbände der Pflegekassen beauftragt, ein Modellvorhaben gemäß § 8 Absatz 3 SGB XI zur Erarbeitung und Erprobung eines neuen Begutachtungsinstrumentes durchzuführen.


Die Spitzenverbände der Pflegekassen verständigten sich darauf ein Modellprojekt "Maßnahmen zur Schaffung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines Begutachtungsinstrumentes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI" durchzuführen. Das Projekt gliedert sich in eine Vorphase und zwei Hauptphasen. Die Vorphase dient zur Abklärung der wissenschaftlichen Grundlagen und ist inzwischen abgeschlossen. Projektnehmer war das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld.

Im Rahmen der Vorphase galt es unter anderem unterschiedliche Begriffe von Pflegebedürftigkeit zu klären, Einschätzungsinstrumente zu analysieren und zu vergleichen und mit den Projektergebnissen abgesicherte Grundlagen für die notwendigen Entscheidungen und Entwicklungsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Der vorliegende Bericht beschreibt auf 232 Seiten die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffen und der Analyse von 38 Assessmentinstrumenten.

In Bezug auf den Pflegebedürftigkeitsbegriff kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass eine Person als pflegebedürftig zu bezeichnen wäre,

„wenn sie

  • infolge fehlender personaler Ressourcen, mit denen körperliche oder psychische Schädigungen, die Beeinträchtigung körperlicher oder kognitiver/psychischer Funktionen, gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen kompensiert oder bewältigt werden könnten,
  • dauerhaft oder vorübergehend
  • zu selbständigen Aktivitäten im Lebensalltag, selbständiger Krankheitsbewältigung oder selbständiger Gestaltung von Lebensbereichen und sozialer Teilhabe
  • nicht in der Lage und daher auf personelle Hilfe angewiesen ist.

Es wird empfohlen, dieses Grundverständnis, über das im Bereich der Pflegewissenschaft, zum Teil aber auch darüber hinaus breiter Konsens besteht, bei den anstehenden Beratungen zur Neufassung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen. […] Für weitergehende definitorische Klärungen ist eine Verständigung über die für den Pflegebedürftigkeitsbegriff relevanten Aktivitäten und Lebensbereiche notwendig, für die die genannten Systematisierungsversuche Orientierungshilfen geben können.“ (S.107f.)

Hinsichtlich der Assessmentinstrumente empfiehlt die Studie, die Instrumente FACE, EASY Care oder RAI sowie das neue von der MDK-Gemeinschaft entwickelte Instrument als mögliche Basis für ein zukünftiges Begutachtungsinstrument in Betracht zu ziehen. Unter Abwägung von Zeitfaktoren würden die Autoren jedoch einer vollständigen Neuentwicklung eines Begutachtungsinstruments abgleitet von einem zuvor definierten Pflegebedürftigkeitsbegriff den Vorzug geben.

Eine Zusammenfassung der Studie verfasst von Frau Maria Penzlien und Frau Christine Schmidt finden Sie hier.

Der vollständige Bericht als download sowie weitere Informationen zu dem Modellprojekt findet sich auf der Website der VdAK