Expertenstandards



Expertenstandards in der Pflege wurden bislang von dem Deutschen Netzwerk f�r Qualit�t in der Pflege (DNQP) im Rahmen eines Modellprojekts des Bundesministeriums f�r Gesundheit (BMG) entwickelt. Die Finanzierung der Entwicklungsarbeit basierte auf den F�rdermitteln des BMG.


Vom DNQP wurden folgende Expertenstandards in den Jahren 2000 - 2008 mit �ffentlichen F�rdermitteln entwickelt:

  • Dekubitusprophylaxe
  • Entlassungsmanagement
  • Sturzprophylaxe
  • Pflege von chronischen Wunden
  • Schmerzmanagement
  • F�rderung der Harnkontinenz
  • Ern�hrungsmanagement

Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) beabsichtigte die Bundesregierung die weitere Entwicklung neuer Expertenstandards und die kontinuierliche Aktualisierung bestehender Standards aus dem Modellstatus in einen Regelstatus zu �berf�hren und in der Pflege fest zu verankern. Dazu wurde der Paragraph 113a im SGB XI aufgenommen, der die weitere Entwicklung von Expertenstandards in der Pflegeversicherung gesetzlich verankert.

In der Gesetzesbegr�ndung hei�t es dazu: "F�r die pflegebed�rftigen Menschen und damit auch f�r die Akzeptanz der Pflegeversicherung stellt die Qualit�t der pflegerischen Versorgung einen wesentlichen Faktor dar.[...]Die Qualit�tssicherung im ambulanten und station�ren Bereich soll weiter ausgebaut werden.[...]Expertenstandards als Ergebnis eines fachlich organisierten und konsensorientierten Diskussionsprozesses stellen ein wichtiges Instrument der internen Qualit�tsentwicklung in der Pflege dar und tragen wesentlich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei. Zwar kann die Umsetzung von Expertenstandards bei ihrer Neueinf�hrung zun�chst eine fachliche Herausforderung f�r die Pflegenden, die Pflegeeinrichtungen und deren Tr�ger darstellen. Zunehmend wird aber auch deutlich, dass das Instrument des Expertenstandards Unterst�tzung, Sicherheit und praktische Expertise im Pflegealltag vermittelt. Die Entwicklung und die �berarbeitung von Expertenstandards als ein wesentliches Instrument der Qualit�tsentwicklung sollen daher zuk�nftig im institutionellen Rahmen und im rechtlichen Zusammenhang des Elften Buches Sozialgesetzbuch stattfinden."

Die Verantwortung f�r eine wissenschaftlich fundierte Entwicklung und Implementierung wird den Vertragspartnern auf Bundesebene (Pflegekassen, Verb�nde der Pflegeeinrichtungen, kommunale Spitzenverb�nde, Tr�ger der Sozialhilfe) �bertragen. Zur Umsetzung haben Sie eine Verfahrensordnung zu entwickeln. Diese Verfahrensordnung liegt nun vor. Sie beinhaltet die bereits vom DNQP entwickelte Vorgehensweise mit 2 Abweichungen.

  1. Die Entwicklung der Expertenstandards wird ausgeschrieben.
  2. Im Rahmen der Pilot-Testphase ist eine Kosten-Wirkungsanalyse durchzuf�hren. Der Beschluss �ber die Einf�hrung erfolgt nach Auswertung der Kosten-Wirkungsanalyse und hat einstimmig zu erfolgen. Kommt keine Einigung zustande, kann die Schiedsstelle angerufen werden.

Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des BvPP e.V. vom 20.10.2008