Expertenstandards



Expertenstandards in der Pflege wurden bislang von dem Deutschen Netzwerk für Qualität in der Pflege (DNQP) im Rahmen eines Modellprojekts des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) entwickelt. Die Finanzierung der Entwicklungsarbeit basierte auf den Fördermitteln des BMG.


Vom DNQP wurden folgende Expertenstandards in den Jahren 2000 - 2008 mit öffentlichen Fördermitteln entwickelt:

  • Dekubitusprophylaxe
  • Entlassungsmanagement
  • Sturzprophylaxe
  • Pflege von chronischen Wunden
  • Schmerzmanagement
  • Förderung der Harnkontinenz
  • Ernährungsmanagement

Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) beabsichtigte die Bundesregierung die weitere Entwicklung neuer Expertenstandards und die kontinuierliche Aktualisierung bestehender Standards aus dem Modellstatus in einen Regelstatus zu überführen und in der Pflege fest zu verankern. Dazu wurde der Paragraph 113a im SGB XI aufgenommen, der die weitere Entwicklung von Expertenstandards in der Pflegeversicherung gesetzlich verankert.

In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: "Für die pflegebedürftigen Menschen und damit auch für die Akzeptanz der Pflegeversicherung stellt die Qualität der pflegerischen Versorgung einen wesentlichen Faktor dar.[...]Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich soll weiter ausgebaut werden.[...]Expertenstandards als Ergebnis eines fachlich organisierten und konsensorientierten Diskussionsprozesses stellen ein wichtiges Instrument der internen Qualitätsentwicklung in der Pflege dar und tragen wesentlich zur Konkretisierung des allgemein anerkannten Standes der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse bei. Zwar kann die Umsetzung von Expertenstandards bei ihrer Neueinführung zunächst eine fachliche Herausforderung für die Pflegenden, die Pflegeeinrichtungen und deren Träger darstellen. Zunehmend wird aber auch deutlich, dass das Instrument des Expertenstandards Unterstützung, Sicherheit und praktische Expertise im Pflegealltag vermittelt. Die Entwicklung und die Überarbeitung von Expertenstandards als ein wesentliches Instrument der Qualitätsentwicklung sollen daher zukünftig im institutionellen Rahmen und im rechtlichen Zusammenhang des Elften Buches Sozialgesetzbuch stattfinden."

Die Verantwortung für eine wissenschaftlich fundierte Entwicklung und Implementierung wird den Vertragspartnern auf Bundesebene (Pflegekassen, Verbände der Pflegeeinrichtungen, kommunale Spitzenverbände, Träger der Sozialhilfe) übertragen. Zur Umsetzung haben Sie eine Verfahrensordnung zu entwickeln. Diese Verfahrensordnung liegt nun vor. Sie beinhaltet die bereits vom DNQP entwickelte Vorgehensweise mit 2 Abweichungen.

  1. Die Entwicklung der Expertenstandards wird ausgeschrieben.
  2. Im Rahmen der Pilot-Testphase ist eine Kosten-Wirkungsanalyse durchzuführen. Der Beschluss über die Einführung erfolgt nach Auswertung der Kosten-Wirkungsanalyse und hat einstimmig zu erfolgen. Kommt keine Einigung zustande, kann die Schiedsstelle angerufen werden.

Lesen Sie dazu die Pressemitteilung des BvPP e.V. vom 20.10.2008