Satzung




� 1 Name und Sitz

  1. Der Verein f�hrt den Namen "Bundesverband unabh�ngiger Pflegesachverst�ndiger und PflegeberaterInnen e.V."
  2. Sitz des Vereins ist Kassel

� 2 Zweck

Der Bundesverband unabh�ngiger Pflegesachverst�ndiger und PflegeberaterInnen e.V. ist die Interessensvertretung der Pflegesachverst�ndigen und PflegeberaterInnen in Deutschland. Der Zweck soll insbesondere durch Erf�llung folgender Aufgaben erreicht werden:

  • F�rderung der gemeinschaftlichen Belange der Mitglieder.
  • Beratung seiner Mitglieder in s�mtlichen beruflichen Angelegenheiten in wirtschaftlicher, rechtlicher und technischer Hinsicht.
  • Der Verein setzt sich f�r die qualifizierte Aus- und Weiterbildung sowie die Sicherstellung der Berufsaus�bung seiner Mitglieder ein.
  • Der Verein setzt sich f�r eine einheitliche, angemessene, leistungsgerechte Honorierung seiner Mitglieder ein.
  • Die zust�ndigen Beh�rden �ber die Probleme, Anliegen und W�nsche seiner Mitglieder unterrichtet zu halten.
  • Die F�rderung des Berufsbildes und Berufsstandes, insbesondere durch Mitwirkung auf den Ebenen der gesetzgeberischen K�rperschaft in Bund und Land bei der Ausarbeitung und Vorbereitung einschl�giger Gesetzesvorhaben und Rechtsverordnungen.
  • Mit anderen Vereinen, Verb�nden und anderen Institutionen Beziehungen sowie Informations- und Gedankenaustausch zu pflegen, sie zu unterst�tzen und gegebenenfalls gemeinsam mit ihnen Belange der Mitglieder wahrzunehmen.
  • Durch intensive �ffentlichkeitsarbeit die Medien st�ndig �ber Probleme, Anliegen und W�nsche des Vereines und seiner Mitglieder in Kenntnis zu setzen und das Ansehen des Verbandes, seiner Mitglieder und des Pflegeberufes in der �ffentlichkeit zu st�rken.
  • Die fachliche, rechtswirksame Bewertung von pflegespezifischen Fragestellungen durch Angeh�rige der Pflegeberufe einzufordern.
  • Dass eine unabh�ngige, professionell Pflegebegutachtung und Fachberatung sichergestellt wird.
  • Entwicklung des Berufsbildes
  • F�rderung des pflegewissenschaftlichen Diskurses

� 3 Mittel des Vereins

  1. Die Mittel zur Erf�llung seiner Aufgaben erh�lt der Verein durch:
    • Mitgliederbeitr�ge
    • sonstige Zuwendungen und Einnahmen

� 3.a Die Mittelverwendung erfolgt f�r:

  • Vereinsarbeit
  • �ffentlichkeitsarbeit
  • Lobbyarbeit

� 4 Mitgliedschaft

� 4 a. ordentliche Mitgliedschaft

  1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann - ohne R�cksicht auf Herkunft, religi�se, oder politische Zugeh�rigkeit und Anschauung nur sein, wer nach den geltenden Rechtsvorschriften zur berufsm��igen Aus�bung des Alten- oder Krankenpflegeberufes berechtigt ist. Weiter muss jedes Mitglied ab Eintritt pro Kalenderjahr die Teilnahme an mindestens 2 fachlichen Fort- oder Weiterbildungen nachweisen. der Nachweis eines laufenden Studiums oder einer aktuellen Teilnahme an einer fachbezogenen Qualifikation ersetzt diese Forderung. Der Vorstand kann in Einzelf�llen Ausnahmen zulassen.
  2. Die Anerkennung des Mitgliedes als Pflegesachverst�ndiger und/oder PflegeberaterIn wird durch den Verein geregelt.
  3. Einschr�nkend zu � 4 a. Satz 1 kann von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden, wer Mitglied in einer verbotenen Partei oder Organisation ist oder sich nicht zu den Grunds�tzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt.
  4. Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen, bei gleichzeitiger Vorlage der Bescheinigungen und Urkunden, die �ber die Berechtigung zur Aufnahme des Antragstellers Auskunft geben.
  5. �ber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  6. Mit der Aufnahme als Mitglied in den Verein wird vom Mitglied die Satzung des Verbandes anerkannt.
  7. Alle ordentlichen Mitglieder haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.
  8. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine finanziellen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
  9. Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben, der sich aus der jeweils g�ltigen Beitragsordnung ergibt. �ber die H�he des Beitrags entscheidet die Mitgliederversammlung.

� 4.b. au�erordentliche Mitgliedschaft

  • Au�erordentliches und beratendes Mitglied des Vereins kann jede nat�rliche Person, die nicht die Anforderungen an eine ordentliche Mitgliedschaft nach � 4a erf�llt und jede juristische Person werden, die die Ziele des Vereins f�rdern und unterst�tzen will.
  • �ber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  • Die au�erordentlichen Mitglieder zahlen einen von der Mitgliederversammlung zu bestimmenden Beitrag und werden vom Verein im Rahmen der geltenden Richtlinien betreut. Sie haben kein Stimmrecht und k�nnen nicht gew�hlt werden .

� 5. Die Mitgliedschaft endet durch:

  1. schriftliche Austrittserkl�rung an den Vorstand
  2. die Mitglieder, die die erforderliche Fort- oder Weiterbildungen nicht bis zum 31.12. eines Kalenderjahres nachgewiesen haben, werden automatisch zum Ende eines Kalenderjahres ausgeschlossen, ohne dass es hierzu einer erg�nzenden Aufforderung im Vorfeld bedarf.
  3. Ausschluss
  4. Tod
  5. Der Austritt eines Mitglieds ist zum Ende des Kalenderjahres m�glich
  6. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erl�schen alle Anspr�che aus der Mitgliedschaft.

� 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

� 7 Vorstand

  1. Der Vorstand im Sinne des � 26 BGB besteht aus f�nf Mitgliedern, dem ersten Vorsitzenden, drei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Alle Mitglieder des Vorstandes sind stimmberechtigt. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sind gleichberechtigt au�envertretungsberechtigt. Die Mitglieder des Vorstands m�ssen ordentliche Verbandsmitglieder sein.
  2. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
  3. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung f�r die Dauer von zwei Jahren gew�hlt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands w�hrend der Amtsperiode aus, w�hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied f�r die Zeit bis zur n�chsten Mitgliederversammlung.
  4. Die zu w�hlenden Vorstandsmitglieder m�ssen ein Anforderungsprofil erf�llen, dass die Teilnahme an den beabsichtigten Sitzungen der Ziffer 10 entspricht. Die erforderlichen Kommunikationsmittel werden vom Verein bei Bedarf kostenlos zur Verf�gung gestellt.
  5. Der Vorstand f�hrt die laufenden Gesch�fte des Vereins. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsverm�gens und die Ausf�hrung der Vereinsbeschl�sse.
  6. Der Vorstand kann fachkundige Beisitzer aus dem Kreis der ordentlichen und au�erordentlichen Mitglieder bestellen. Diese bilden den Beirat, haben aber kein Stimmrecht. Dar�ber hinaus kann der Vorstand Berater bestellen, die nicht Mitglied des Vereins sein m�ssen.
  7. Der Vorstand verteilt die Gesch�fte und ist berechtigt, einen Gesch�ftsf�hrer zu seiner Unterst�tzung bei der F�hrung der laufenden Gesch�fte zu bestellen. Dieser nimmt mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teil.
  8. Der Vorstand fast seine Beschl�sse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussf�hig, wenn drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Einberufung erfolgt mindestens 1 Woche vor der Sitzung schriftlich unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorsitzenden. �ber die Sitzungen wird ein schriftliches Ergebnisprotokoll angefertigt, welches den Vorstandsmitgliedern zugesendet wird.
  9. Auf Antrag von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern ist eine Vorstandsitzung einzuberufen.
  10. Der Vorstand fast die Beschl�sse mit einfacher Stimmenmehrheit.
  11. Der Vorstand kann Beschl�sse mit einfacher Stimmenmehrheit auch ohne ortsgebundene Vorstandssitzung unter Einsatz von Kommunikationsmitteln wie Internet, E-Mail und Fax fassen, wenn die Vorstandsmitglieder rechtzeitig informiert werden, sie Zugang zu diesen Mitteln haben und die Dokumentation der Berufung, Beschlussf�higkeit, Antr�ge und Abstimmung gesichert ist.
  12. Der Vorstand soll mindestens viermal im Jahr zusammentreten. �ber die Vorstandssitzungen sind Niederschriften zu fertigen.

� 8 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal pro Kalenderjahr abzuhalten. Der Vorstand ruft die Mitgliederversammlung durch besondere schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Einladung kann durch einfachen Brief an die letzte dem Vorstand bekannte Adresse jedes einzelnen Mitglieds ergehen und muss mindestens sechs Wochen vor der Versammlung zur Post gegeben werden. Der Vorstand bestimmt Ort, Zeit und Tagesordnung. Jedes Mitglied kann die Erg�nzung der Tagesordnung bis sp�testens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand beantragen. Antr�ge an die Mitgliederversammlung sind in die Tagesordnung aufzunehmen.
  2. Eine au�erordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 20% der Mitglieder dies schriftliche gegen�ber dem Vorstand verlangen.
  3. Die Mitgliederversammlung ordnet die Angelegenheiten des Vereins, soweit sie nicht in dieser Satzung einem anderen Organ zugewiesen sind. Sie nimmt den Rechnungsbericht und den Gesch�ftsbericht entgegen und ber�t und beschlie�t insbesondere �ber:
    • die Bestellung, Entlastung und Abberufung vonVorstandsmitgliedern und die Wahl von zwei Kassenpr�fern, die nicht Vorstandsmitglieder sein d�rfen
    • den Haushaltsplan f�r das k�nftige Gesch�ftsjahr
    • die Beitragsordnung
    • die Aufl�sung des Vereins
    • Antr�ge der Mitglieder an die Versammlung
    • Satzungs�nderung
  4. Jedes ordentliche Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme, au�erordentliche Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Vertretung mit schriftlicher Vollmacht durch ordentliche Mitglieder ist auch bei Aus�bung des Stimmrechts zul�ssig. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf�hig, wenn sie ordnungsgem�� einberufen wurde.
    • Beschl�sse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder gefasst, wobei Enthaltungen und ung�ltige Stimmen nicht mitgerechnet werden. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimmverteilung im Vorstand den Ausschlag.
    • Satzungs�nderungen werden mit einer 3/4-Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlossen, wobei Enthaltungen und ung�ltige Stimmen nicht mitgerechnet werden.
  5. Auf Antrag eines Mitgliedes werden Wahlen geheim durchgef�hrt.
  6. �ber die Verhandlungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Protokollf�hrer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

� 9 Protokolle

Die Beschl�sse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Die Protokolle werden vom Vorsitzenden und dem Protokollf�hrer unterzeichnet.

� 10 Satzungs�nderung

  • Die Vereinssatzung kann von der Mitgliederversammlung abge�ndert werden, wenn dies als Gegenstand der Tagesordnung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der Mitgliederversammlung in der Tagesordnung angek�ndigt wurde und eine Mehrheit von � der anwesenden ordentlichen Mitglieder die Satzungs�nderung beschlie�en.
  • Antr�ge von Vereinsmitgliedern zur Satzungs�nderung m�ssen schriftlich unter Vorlage der �nderungsw�nsche bei beim Vorstand eingereicht werden.

� 11 Gesch�ftsjahr
Das Gesch�ftsjahr ist das Kalenderjahr.

� 12 Vereinsaufl�sung

  • Die Aufl�sung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung , wobei 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder f�r die Aufl�sung stimmen m�ssen.
  • Der Vorstand ernennt zur Abwicklung der Gesch�fte einen Liquidatoren.
  • Bei der Aufl�sung oder Aufhebung des Vereins f�llt das Vereinsverm�gen an die Deutsche Krebshilfe e.V.

� 13 Inkrafttreten dieser Satzung
Diese Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Kassel in Kraft.