Strukturelle Einbindung des MDK


MDK

Ein Sachverst�ndiger muss das Qualit�tsmerkmal der Unbefangenheit erf�llen. Eine zentrale Voraussetzung daf�r ist die wirtschaftliche und pers�nliche Unabh�ngigkeit des Sachverst�ndigen.

Frau Maria Penzlien hat im Auftrag des BvPP e.V. einmal die strukturelle Einbindung der Gutachter des MDK im System der gesetzlichen Sozialversicherung untersucht und die Frage nach der Unabh�ngigkeit des MDK n�her beleuchtet.


Inhalt:

Zun�chst werden der Aufbau und die grundlegenden Strukturen der Organisationen aufgezeigt. Auf diesen Grundlagen wird in Folge eine Bewertung zur Unabh�ngigkeit des MDK von den Krankenkassen vorgenommen.

Die gesetzliche Krankenversicherung

   

Die rechtlichen Grundlagen der GKV sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) und in der Reichsversicherungsordnung (RVO). Die Aufgaben und wesentlichen Strukturprinzipien der GKV sind

  • der volle Versicherungsschutz im Krankheitsfall,
  • der einheitliche Leistungskatalog f�r alle Versicherten und
  • die solidarische Mittelverwendung.

Die Beitragsfinanzierung l�uft im Umlageverfahren und nicht � wie bei der privaten Krankenversicherung � mit Kapitaldeckung. Familienangeh�rige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. Die Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip erbracht.

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Stichwort: Sachleistungsprinzip

Der Versicherte hat einen Anspruch auf die Dienstleistung. Dem gegen�ber steht das Kostenerstattungsprinzip. Hier erh�lt der Versicherte von der Versicherung das Geld f�r eine inanspruchgenommene Dienstleistung zur�ck.