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Strukturelle Einbindung des MDKMDK Ein Sachverständiger muss das Qualitätsmerkmal der Unbefangenheit erfüllen. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist die wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit des Sachverständigen. Frau Maria Penzlien hat im Auftrag des BvPP e.V. einmal die strukturelle Einbindung der Gutachter des MDK im System der gesetzlichen Sozialversicherung untersucht und die Frage nach der Unabhängigkeit des MDK näher beleuchtet. Inhalt:
Zunächst werden der Aufbau und die grundlegenden Strukturen der Organisationen aufgezeigt. Auf diesen Grundlagen wird in Folge eine Bewertung zur Unabhängigkeit des MDK von den Krankenkassen vorgenommen.
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