Strukturelle Einbindung des MDK


MDK

Ein Sachverständiger muss das Qualitätsmerkmal der Unbefangenheit erfüllen. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist die wirtschaftliche und persönliche Unabhängigkeit des Sachverständigen.

Frau Maria Penzlien hat im Auftrag des BvPP e.V. einmal die strukturelle Einbindung der Gutachter des MDK im System der gesetzlichen Sozialversicherung untersucht und die Frage nach der Unabhängigkeit des MDK näher beleuchtet.


Inhalt:

Zunächst werden der Aufbau und die grundlegenden Strukturen der Organisationen aufgezeigt. Auf diesen Grundlagen wird in Folge eine Bewertung zur Unabhängigkeit des MDK von den Krankenkassen vorgenommen.

Die gesetzliche Krankenversicherung

   

Die rechtlichen Grundlagen der GKV sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) und in der Reichsversicherungsordnung (RVO). Die Aufgaben und wesentlichen Strukturprinzipien der GKV sind

  • der volle Versicherungsschutz im Krankheitsfall,
  • der einheitliche Leistungskatalog für alle Versicherten und
  • die solidarische Mittelverwendung.

Die Beitragsfinanzierung läuft im Umlageverfahren und nicht – wie bei der privaten Krankenversicherung – mit Kapitaldeckung. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. Die Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip erbracht.

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Stichwort: Sachleistungsprinzip

Der Versicherte hat einen Anspruch auf die Dienstleistung. Dem gegenüber steht das Kostenerstattungsprinzip. Hier erhält der Versicherte von der Versicherung das Geld für eine inanspruchgenommene Dienstleistung zurück.