Strukturelle Einbindung des MDK


Krankenkassen

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Die gesetzlichen Krankenkassen

   

Tr�ger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Sie sind rechtsf�hige K�rperschaften �ffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Diese wird ehrenamtlich durch gew�hlte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber (Ausnahme: Ersatzkassen � hier gibt es nur Versichertenvertreter) ausge�bt. Die sogenannten Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Jede Krankenkasse verf�gt �ber einen Verwaltungsrat aus den gew�hlten Vertretern, der alle Entscheidungen grunds�tzlicher Art trifft. Er beschlie�t die Satzung und entscheidet �ber die H�he des Beitragssatzes. Dar�ber hinaus w�hlt er f�r die Dauer von sechs Jahren einen hauptamtlichen Vorstand.

Es gibt sieben Kassenarten und zurzeit etwa 237 Krankenkassen, die bundesweit oder regional organisiert sind:

  • 7 Angestellten-Krankenkassen (vorwiegend bundesweit)
  • 2 Arbeiter-Ersatzkassen (regional und bundesweit)
  • 17 AOK (regional)
  • 199 BKK (regional und bundesweit)
  • 1 Knappschaft (bundesweit)
  • 16 IKK (regional und bundesweit)
  • 9 Landwirtschaftliche Krankenkassen (regional)

Die gesetzlichen Krankenkassen schlie�en mit den Anbietern von Gesundheitsleistungen Vertr�ge �ber die zu erbringenden Dienstleistungen und ihre Verg�tung. Alle Leistungen m�ssen wirksam und wirtschaftlich erbracht werden. Die Leistungserbringer rechnen ihre erbrachten Leistungen direkt mit den Krankenkassen ab (vgl. Sachleistungsprinzip).

 

Rechtsgrundlagen

SGB IV - Gemeinsame Vorschriften f�r die Sozialversicherung

4. Abschnitt: Tr�ger der Sozialversicherung

Erster Titel: Verfassung (�� 29 - 42)

Zweiter Titel: Zusammensetzung, Wahl und Verfahren der Selbstverwaltungsorgane (�� 43 - 66)

SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung

Erstes Kapitel: Allg. Vorschriften (�� 4; 4a)

Sechstes Kapitel: Organisation der Krankenkassen (�� 143 - 197)

weiterlesen: Spitzenverb�nde der gesetzlichen Krankenkassen

 

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