Die einzelnen Krankenkassen sind � je nach Organisationsprinzip �- zu Verb�nden auf Landes- und/oder Bundesebene zusammengeschlossen. Auf Bundesebene vertreten die Spitzenverb�nde der gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitgliedskassen und deren Versicherte. Die Aufgaben der Spitzenverb�nde:
- Verhandlungen und Abschl�sse von Vertr�gen mit den Leistungserbringern,
- Vertretung der gemeinsamen Interessen im politischen Raum,
- Beratung und Betreuung der Mitgliedskassen bei der Durchf�hrung ihrer Aufgaben und
- Vertretung der Verbandsziele in der �ffentlichkeit.
Die Spitzenverb�nde arbeiten eng zusammen und einigen sich �ber die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen gemeinsam und einheitlich zu treffenden Entscheidungen. Sie haben hierzu eine Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverb�nde (AK I und AK II) gebildet. Sie arbeiten dar�ber hinaus eng mit den Kassen�rztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern zusammen. Zu den wichtigsten Aufgaben dieser gemeinsamen Selbstverwaltung geh�rt die Weiterentwicklung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Rechtsgrundlagen SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung Siebtes Kapitel: Verb�nde der Krankenkassen (�� 207 - 219d)
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Die Spitzenverb�nde AOK-Bundesverband, BKK- Bundesverband, Bundesverband der Innungskrankenkassen, Knappschaft, Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, See-Krankenkasse, AEV (Arbeiter-Ersatzkassen)-Verband e. V. und Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK)
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