| Die einzelnen Krankenkassen sind – je nach Organisationsprinzip –- zu Verbänden auf Landes- und/oder Bundesebene zusammengeschlossen. Auf Bundesebene vertreten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitgliedskassen und deren Versicherte. Die Aufgaben der Spitzenverbände:
- Verhandlungen und Abschlüsse von Verträgen mit den Leistungserbringern,
- Vertretung der gemeinsamen Interessen im politischen Raum,
- Beratung und Betreuung der Mitgliedskassen bei der Durchführung ihrer Aufgaben und
- Vertretung der Verbandsziele in der Öffentlichkeit.
Die Spitzenverbände arbeiten eng zusammen und einigen sich über die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen gemeinsam und einheitlich zu treffenden Entscheidungen. Sie haben hierzu eine Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände (AK I und AK II) gebildet. Sie arbeiten darüber hinaus eng mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern zusammen. Zu den wichtigsten Aufgaben dieser gemeinsamen Selbstverwaltung gehört die Weiterentwicklung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.
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| Rechtsgrundlagen SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung Siebtes Kapitel: Verbände der Krankenkassen (§§ 207 - 219d)
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| Die Spitzenverbände AOK-Bundesverband, BKK- Bundesverband, Bundesverband der Innungskrankenkassen, Knappschaft, Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, See-Krankenkasse, AEV (Arbeiter-Ersatzkassen)-Verband e. V. und Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK)
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