Strukturelle Einbindung des MDK


Spitzenverb�nde

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Die Spitzenverb�nde der gesetzlichen Krankenkassen

   

Die einzelnen Krankenkassen sind � je nach Organisationsprinzip �- zu Verb�nden auf Landes- und/oder Bundesebene zusammengeschlossen. Auf Bundesebene vertreten die Spitzenverb�nde der gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitgliedskassen und deren Versicherte.

Die Aufgaben der Spitzenverb�nde:

  • Verhandlungen und Abschl�sse von Vertr�gen mit den Leistungserbringern,
  • Vertretung der gemeinsamen Interessen im politischen Raum,
  • Beratung und Betreuung der Mitgliedskassen bei der Durchf�hrung ihrer Aufgaben und
  • Vertretung der Verbandsziele in der �ffentlichkeit.

Die Spitzenverb�nde arbeiten eng zusammen und einigen sich �ber die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen gemeinsam und einheitlich zu treffenden Entscheidungen. Sie haben hierzu eine Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverb�nde (AK I und AK II) gebildet. Sie arbeiten dar�ber hinaus eng mit den Kassen�rztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern zusammen. Zu den wichtigsten Aufgaben dieser gemeinsamen Selbstverwaltung geh�rt die Weiterentwicklung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Rechtsgrundlagen

SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung

Siebtes Kapitel: Verb�nde der Krankenkassen (�� 207 - 219d)

Die Spitzenverb�nde

AOK-Bundesverband,
BKK- Bundesverband,
Bundesverband der Innungskrankenkassen,
Knappschaft,
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen,
See-Krankenkasse,
AEV (Arbeiter-Ersatzkassen)-Verband e. V. und
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK)

Weiterlesen: Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverb�nde

 

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