III. Rechtshinweise
Rechtshinweise
§1 Bestätigung der Anerkennung (1) Bei nicht rechtzeitiger Rücksendung der unterschriebenen Niederschrift sind bereits erhaltene Unterlagen und Materialien unverzüglich auf eigene Kosten an den Vorstand zurückzusenden. Eine Verbandsanerkennung liegt in diesem Falle nicht vor. Die Kosten der Aufwendungen sind zu erstatten und betragen 25 €. §2 Mißbrauch und Verzug (1) Die nicht rechtzeitige Rücksendung von Stempel und Ausweis gemäß der oben aufgeführten Gültigkeit, sowie die missbräuchliche Verwendung werden mit einer Geldstrafe von 1000 € zzgl. weiterer Auslagen geahndet. §3 Inkrafttreten Das Verfahren tritt am 01.01.2008 in Kraft Stand Dezember 2007 Kassel, 30.12.2007
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