II. Ablauf
Ablauf
� 1 Antrag (1) Der Antragssteller beantragt die Verbandsanerkennung schriftlich bei dem zust�ndigen Vorstandsmitglied des BvPP e.V. Die Antragstellung kann formlos erfolgen. (2) Das zust�ndige Vorstandsmitglied des BvPP e.V. ist auf der Website des Verbandes ver�ffentlicht. (3) Dem Antrag sind folgende Dokumente beizuf�gen: a) Zertifikat des ISP b) Schriftliche Erkl�rung des Antragstellers �ber die Verpflichtung zur Einhaltung der Sachverst�ndigenordnung des BvPP e.V. c) Bei bestehendem Dienstverh�ltnis: Bescheinigung des Arbeitgebers, dass die Bedingungen des � 3 Absatz 3 a-c der Sachverst�ndigenordnung sichergestellt sind � 2 Anerkennung (1) Nach Eingang der vollst�ndigen Unterlagen durch den Antragssteller erh�lt dieser innerhalb von acht Wochen vom BvPP e.V., vertreten durch den Vorstand a) Urkunde b) Stempel c) Ausweis d) Sachverst�ndigenordnung des BvPP e.V d) Niederschrift gem�� � 5 Absatz 2 der Sachverst�ndigenordnung in zweifacher Ausf�hrung. (2) Ein Exemplar der Niederschrift ist vom Antragsteller zu unterschreiben und innerhalb von 6 Werktagen an den BvPP e.V. zur�ck zusenden. � 3 G�ltigkeit (1) Die G�ltigkeit ist befristet. (2) Die Verbandsanerkennung erlischt mit dem Ablauf der G�ltigkeit des Zertifikates (3) Nach Ablauf der G�ltigkeit ist der Antragssteller verpflichtet, innerhalb einer Frist von 14 Tagen Stempel und Ausweis an den Vorstand des BvPP e.V. auf eigene Kosten und ohne weitere Aufforderung zur�ckzusenden. (4) Die Anerkennung verl�ngert sich, wenn der Pflegesachverst�ndige einen Nachweis �ber die erfolgreiche Rezertifizierung durch das ISP vorlegt. (5) Das Zertifikat �ber die Refinanzierung muss sp�testens 2 Wochen nach Ablauf der Verbandsanerkennung bei dem zust�ndigen Vorstandsmitglied des BvPP e.V. eingegangen sein. � 4 Geb�hren (1) F�r die Anerkennung erhebt der BvPP e.V. Verwaltungsgeb�hren in H�he von a) 75,00 Euro f�r Verbandsmitglieder b) 175,00 Euro f�r Nicht-Mitglieder (2) �ber die Verwaltungsgeb�hren erh�lt der Antragssteller eine Rechnung. (3) Der Rechnungsbetrag ist mit Rechnungseingang f�llig und bargeldlos durch �berweisung auf das Gesch�ftskonto des BvPP e.V. zu begleichen. � 5 Bekanntmachung (1) Nach �bergang der Urkunde an den Antragsteller und Eingang der Verwaltungsgeb�hren beim BvPP e.V. ver�ffentlicht der BvPP e.V. die Anerkennung im Rahmen der Verbandskommunikation gem�� � 6 der Sachverst�ndigenordnung. (2) Der/die anerkannte Sachverst�ndige f�r Pflegebedarf und Pflegeleistung BvPP e.V. wird �ber die geplante Ver�ffentlichung vorab von der Pressestelle informiert (3) Die zur Ver�ffentlichung vorgesehenen Daten sind von dem/ der Sachverst�ndigen freizugeben. (4) Er/ Sie kann jederzeit die Zustimmung zu einer Ver�ffentlichung verweigern oder zur�ck ziehen.
|