Anerkennungsverfahren

In Deutschland gibt es für Pflegesachverständige nicht die Möglichkeit das Qualitätsmerkmal der "öffentlichen Bestellung" zu erhalten. Grund hierfür ist das Fehlen einer zuständigen Kammer. (Bayern hat für die Öffentliche Bestellung eine Sonderregelung)

Der BvPP e.V. hat sich seit 2002 intensiv für den Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur zur Qualifizierung von Pflegesachverständigen eingesetzt. Inzwischen gibt es eine Reihe von Weiterbildungsträgern, die eine Pallette unterschiedlicher Produkte anbieten.

Der BvPP e.V. möchte - unabhängig von der Teilnahme an einer Weiterbildung - jeder Pflegefachkraft, die der Überzeugung ist, über überdurchschnittliche Fachkenntnisse im Bereich der Pflegebedürftigkeit zu verfügen, die Möglichkeit einer Verbandsanerkennung bieten.

 

Was sagt eine Verbandsanerkennung aus?

Die Verbandsanerkennung bescheinigt, dass der Inhaber eine Prüfung vor einem vom BvPP e.V. anerkannten Gremium abgelegt hat. Mit einer erfolgreichen Prüfung hat der Teilnehmer bewiesen, dass er über die erforderlichen Sachkenntnisse zur Bewältigung der Prüfungsaufgabe verfügt.

Die Verbandsanerkennung ist demnach ein Qualtitätsnachweis, ausgesprochen durch den BvPP e.V.

Wodurch unterscheidet sich die Verbandsanerkennung von einem Zertifikat eines Weiterbildungsträgers?

Rein formal gibt es keinen Unterschied. Sowohl der Weiterbildungsträger als auch der Bundesverband sind privatrechtliche Organisationen. Eine Kammer ist demgegenüber eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Der Unterschied zu dem Abschluss eines Weiterbildungsträgers liegt in folgenden Punkten:

  • Die Anerkennung ist trägerübergreifend und damit trägerunabhängig.
  • Die Anerkennung kann auch von erfahrenen Pflegefachkräften, die in Eigenleistung autodidaktisch die überdurchschnittlichen Sachkenntnisse erworben haben, erzielt werden.
  • Der Anerkennung und damit der Prüfung liegen die Qualitätsanforderungen des BvPP e.V. an Pflegesachverständige zugrunde.

Muss ich eine Anerkennung des BvPP e.V. haben, um Mitglied zu werden?

Nein. Der BvPP e.V. freut sich auch über junge Nachwuchspflegefachkräfte, die sich für die sachverständige oder beratende Tätigkeit interessieren und im Rahmen ihrer Karriereplanung diese Aufgaben anstreben. Der BvPP e.V. vertritt neben den Sachverständigen für Pflegebedürftigkeit auch Sachverständige mit anderen pflegebezogenen Sachgebieten und Berater/innen in der Pflege.

Was beinhaltet das Anerkennungsverfahren zum Sachverständigen für Pflegebedarf und Pflegeleistung durch den BvPP e.V.?

Übersicht

Downloads

 

I. Sachverständigenordnung

Das Verfahren des BvPP e.V. als Download im PDF-Format

II. Ablauf

Muster: Urkunde des BvPP e.V.

II. RecIhtshinweise

Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung durch das Institut für Sachverständige in der Pflege (ISP)

ISP

Die Prüfungsordnung des ISP

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe oder einen Antrag stellen möchte?

Ihr Ansprechpartner:

Christina Riessland
Oststr. 51
49084 Osnabrück

  • Tel.: 0541 / 82 52 8
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