Beitragsordnung

Mitgliedsbeiträge ab 1.1.2009: 

(1) Der Beitrag ist für das Kalenderjahr wie folgt zu entrichten: Ordentliche Mitgliedschaft 120,00 € jährlich Außerordentliche Mitgliedschaft: 60,00 € jährlich 

(2) Als Eintrittsdatum gilt das Datum der Zustimmung des Vorstandes. Die Mitgliedsnummern werden durch den Kassenwart vergeben. 

Beitragszahlungen

(1) Die Beitragszahlungen sind per Überweisung / Dauerauftrag / Abbuchung durch Einzugsermächtigung auf das Konto des Bundesverbandes unter Angabe der Mitgliedsnummer und des Abrechnungszeitraumes zu leisten. Barzahlung ist nicht möglich. 

(2) Die Beitragszahlungen werden jährlich jeweils zu Beginn des Kalenderjahres in der ersten Januarhälfle bzw. 14 Tage nach Erhalt der Beitragsrechnung fällig. Es gilt das Datum des Zahlungseinganges. 

(3) Auf besonderen Antrag an den Vorstand können die Mitgliedsbeiträge nach Genehmigung durch den Vorstand auch in Raten gezahlt werden. 

Zahlungsverzug

(1) 4 Wochen nach Fälligkeit erfolgt die Einleitung eines Mahnverfahrens, das bis zum Ausschluss aus dem Verband führen kann. Nach erfolgloser 2. Mahnung erfolgt die Übergabe an ein Inkasso-Büro. Wird der Beitrag bis Ende des Beitragsjahres nicht gezahlt, erfolgt der Ausschluss aus dem Verband.

(2) Die Gebühren für Rücklastschriften gem. Rechnung der Bank sowie Mahngebühren in Höhe von 6,00 Euro werden dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.

Austritt / Ausschluss

(1) Eine Rückerstattung anteiliger Monatsbeiträge bei Austritt ist nicht möglich.

(2) Auch bei Ausschluss aus dem BVPP e. V. ist der Beitrag bis zum Ende des Kalenderjahres der Mitgliedschaft zu entrichten. Wuppertal, den 1. März 2008