Weiterbildung & Fortbildung

Der Begriff "Sachverständiger" ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht geschützt. Jeder Bürger, der auf einem bestimmten Sachgebiet über überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfügt, kann sich als sachverständig bezeichnen. Trotzdem hat sich im Laufe der Jahre ein Sachverständigenwesen herausgebildet, das an die Person des Sachverständigen definierte Anforderungen stellt.

Häufig gestellte Fragen zum Pflegesachverständigen haben wir in unserer Rubrik FAQ unter Informationen beantwortet.

Ein Aufgabenfeld eines Sachverständigen in der Pflege ist die Beurteilung von Pflegeleistungen und Pflegebedürftigkeit. Auch wenn eine Weiterbildung keine zwingende Voraussetzung zur Ausübung der Sachverständigentätigkeit ist, empfiehlt sich die Teilnahme an einem Lehrgang, um sich mit den speziellen Anforderungen in diesem Arbeitsfeld vertraut zu machen.

Ziel des BvPP e.V. ist es, allen Mitgliedern und interessierten Pflegefachkräften durch eine bundesweit ausgebaute Infrastruktur die Möglichkeit einer Qualifizierung in diesem Tätigkeitsfeld zu eröffnen. Zur Realisierung dieser Zielsetzung hat der BvPP e.V. mit professionellen Weiterbildungsträgern Kooperationen vereinbart.

Der BvPP e.V. prüft dazu die inhaltliche Konzeption der Weiterbildungsangebote.

Unser aktuelles Angebot der Weiterbildung Pflegesachverständige/r finden Sie hier. 

Mitglieder des BvPP e.V. erhalten gesonderte Konditionen.

Anfragen zu den einzelnen Lehrgängen richten Sie bitte an die jeweiligen Ansprechpartner der Unternehmen oder an die Pressestelle des BvPP e.V.


ENiG Institut Institut für Evidenz und Nachhaltigkeit
Hildegard-von-Bingen-Weg 3
24558 Henstedt-Ulzburg

Kontakt: Carsten Sterly

Schulungsort:
Humboldtstraße 9
22083 Hamburg
3. Etage

Tel: +49 4193 980583
Fax: +49 4193 980582
Mail: [email protected]
Web: www.enig-institut.de