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Steuererleichterung für gehbehinderte Autofahrer

FG Kassel Az.: 5 K 2784/00

 

Düsseldorf - Schwerbehinderte, in deren Ausweis der Buchstabe «G» für «gehbehindert» steht, können jedes Jahr für Autofahrten von bis zu 3000 Kilometern 1560 Mark als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Wer wegen seiner Behinderung mehr als 3000 Kilometer jährlich Auto fährt und dies geltend machen will, muss sämtliche Kosten gegenüber dem Finanzamt nachweisen, etwa durch Fahrtenbuch, Tankbelege und Inspektionsrechnungen. Das berichtet die in Düsseldorf erscheinende Zeitschrift «DM» unter Hinweis auf ein Urteil des Hessischen Finanzgerichtes in Kassel (Az.: 5 K 2784/00).

Wer dagegen im Schwerbehindertenausweis die Buchstaben «aG» für «außergewöhnlich gehbehindert» stehen hat, kann ohne Einzelnachweis sogar bis zu 15 000 Kilometer Autofahrten mit 7800 Mark pro Jahr geltend machen, so die Zeitschrift weiter.


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