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Sehr geehrte Leser, sehr geehrte Leserinnen Die Tage zwischen den Feiertagen bieten die eine oder andere Stunde
der Ruhe und Muße. Gerade richtig, sich etwas Zeit für Informationen aus dem
Bereich Recht zu nehmen. Dieser Newsletter stellt Ihnen einige gesetzliche
Neuerungen vor, die auch für Verantwortliche in der Pflege von Interesse
sind. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre, ein friedvolles
Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2007. Heike
Jurgschat-Geer Pressestelle BvPP e.V. |
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Allgemein: Einsatz von Informationstechnologie in der Justiz |
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Auch
Sachverständige betroffen: 2. Justizmodernisierungsgesetz
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Sicherheit für
KMUs: Sicherung der Altersvorsorge Selbständiger ·
Wichtig im
Geschäftsverkehr: Gesetz über elektronische
Handelsregister... (EHUG) ·
Für alle
Fälle: Neues Versicherungsvertragsrecht |
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Für Sachverständige in Bremen: Das Sozialgericht Bremen ist
bereits Teilnehmer des EGVP Zur Steigerung der
Effizienz und zur Verkürzung der Verfahrensdauer hat die elektronische Akte
auch in der Justiz Einzug gehalten. Bei allen Bundesgerichten im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (Bundesgerichtshof,
Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof und Bundespatentgericht) sowie beim
Deutschen Patent- und Markenamt ist der elektronische Rechtsverkehr
mittlerweile möglich. Um eine einheitliche technische Plattform zu schaffen,
wurde das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingerichtet, das ab dem
1.1.2007 auch für die Einreichung von elektronischen Anmeldungen zu den
Handelsregistern und Genossenschaftsregistern genutzt wird. |
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Sachverständigen werden Fristen gesetzt./ Festbetrag für Gerichtsgebühren in
Betreuungssachen Der Bundesrat hat am 15.
Dezember 2006 dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung der Justiz zugestimmt. Im
Vordergrund stehen auch bei diesem Gesetz die Bemühungen, gerichtliche
Verfahren effizienter und damit schneller zu machen. Für Zivilverfahren
werden dazu die Regelungen über den Sachverständigenbeweis geändert. Dazu
gehört, dass die Gerichte zukünftig den Sachverständigen Fristen setzen
müssen. Erweitert werden auch die Möglichkeiten, in einem Zivilrechtsstreit
Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren zu verwerten. Eine weitere
Maßnahme ist der Ausschluss der
Streitverkündung gegenüber dem Gericht und dem gerichtlichen Sachverständigen.
In der Praxis wird gerichtlichen Sachverständigen häufig der Streit
verkündet, um das Verfahren zu verzögern oder einen unliebsamen
Sachverständigen für das Verfahren auszuschalten. Die vorgeschlagene Änderung
verhindert diese missbräuchliche Form der Streitverkündung. Diese Maßnahmen
beziehen sich nicht nur auf Zivilprozesse, sondern wirken sich auch auf die
Verfahren der Fachgerichtsbarkeiten aus. Ein gerade ergangener
Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zum Kostenrecht wird umgesetzt. Das
Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durch Beschluss vom 23. Mai 2006
(1 BvR 1484/99) zu § 92 Kostenordnung hierfür eine Frist bis zum 30. Juni
2007 gesetzt. Danach ist es mit Artikel 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, für die
Berechnung der Gerichtsgebühr in Betreuungssachen auch dann unbegrenzt das
reine Vermögen zugrunde zu legen, wenn sich Fürsorgemaßnahmen auf die
Personensorge beschränken. Dieser Vorgabe wird dadurch Rechnung getragen,
dass es künftig nur noch eine Festgebühr geben wird, wenn von einer Betreuung
das Vermögen nicht unmittelbar erfasst ist. Der beschlossene
Gesetzestext ist als Bundesrats-Drucksache
890/06 veröffentlicht. |
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Freiberufliche Pflegedienstinhaber, Pflegeberater und
Sachverständige: keine Gefahr der Altersarmut durch Insolvenz Mit dem Gesetz zum
Pfändungsschutz der Altersvorsorge wird zukünftigen Selbständigen der gleiche
Rechtsschutz in Bezug auf ihre Altersvorsorge gewährt wie Mitgliedern der
gesetzlichen Rentenversicherung. Lebensversicherungen und die private
Rentenversicherung sowie andere Geldanlagen, die der Altersvorsorge gewidmet
sind, werden gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert. mehr |
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Gesetz über elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister
sowie das Unternehmensregister (EHUG) |
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Gründungen von GmbHs oder Partnerschaften jetzt
elektronisch eintragen. Auskünfte über Geschäftspartner und Mitbewerber über
zentrales Internetportal einholen. Am 1.1.2007 tritt das EHUG
in Kraft. Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden
auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der
Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu
beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht
werden. Handelsregistereintragungen können künftig auch elektronisch bekannt
gemacht werden. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 soll die
Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.
Jahresabschlüsse sind zukünftig beim elektronischen Bundesanzeiger (elektronischer Bundesanzeiger
) zu veröffentlichen. Ab dem 1.
Januar 2007 können unter https://unternehmensregister.de/ wesentliche
publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden.
Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen
Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist,
online bereit stehen. |
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Mehr Verbraucherschutz bei allen Versicherungsverträgen - auch
in der privaten Krankenversicherung |
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Die Versicherer müssen die
Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages künftig besser beraten und
informieren. Das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren. Die Beratung ist auf
die Wünsche und Bedürfnisse der Versicherungsnehmer abzustellen; der Rat muss
klar und verständlich erteilt werden. Der Versicherer muss den
Versicherungsnehmer künftig – wie bei anderen Verträgen auch – über die
Vertragsbestimmungen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen
informieren, bevor der Versicherungsnehmer den Vertrag eingeht. Eine weitere
wichtige Neuerung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer vor
Vertragsschluss grundsätzlich nur solche Umstände anzuzeigen hat, nach denen
der Versicherer in Textform gefragt hat. Bei allen Pflichtversicherungen wird
der Geschädigte einen Direktanspruch gegen den Versicherer erhalten. Künftig
können alle Versicherungsverträge unabhängig vom Vertriebsweg und ohne Angabe
von Gründen widerrufen werden. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung bei
Lebensversicherungen wird im Gesetz als Regelfall verankert. Erstmals erhält
der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven.
Eine deutliche Verbesserung der Transparenz für die Verbraucher wird sich
daraus ergeben, dass die Versicherer verpflichtet werden sollen, die
jeweiligen Abschluss- und Vertriebskosten zu beziffern und offen zu legen
(dies gilt nicht nur für die Lebens-, sondern auch für die private
Krankenversicherung). Am 1. Januar 2008 soll das Gesetz in Kraft
treten; diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht für die Änderungen in
der Lebensversicherung gesetzt. Mit Inkrafttreten gilt das Gesetz für alle
dann laufenden Verträge. |
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Bundeskonferenz des BvPP e.V. 2007 Die nächste Bundeskonferenz
des BvPP e.V. findet am 23. und 24. März 2007 in Offenbach statt. Auf unserer
Website www.bvpp.org finden Sie
detaillierte Informationen zu Ablauf und Anmeldung. |
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Seminar „ neue Begutachtungsrichtlinie“ Unser Kooperationspartner
ISP bietet am 17. Februar 2007 ein Tagesseminar zu den neuen
Begutachtungsrichtlinien des MDK an. Teilnahmegebühr für Mitglieder des BvPP
e.V. 150 Euro zzgl. 19% MwSt. Nicht-Mitglieder zahlen 250 Euro zzgl. 19%
MwSt. Anmeldeschluss 27. Dezember 2006. Ihr Ansprechpartner für weitere
Informationen und Anmeldung: Frau Maria Penzlien, Maria@Penzlien.de |
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Sagen Sie
uns Ihre Meinung! |
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Haben Sie Anregungen oder Kritik zu diesem Newsletter? Wir freuen uns auf Ihre Meinung! E-Mail: pressestelle@bvpp.org |
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Disclaimer: Wir haben bei der Erstellung dieses
Newsletters alle erdenkliche Sorgfalt walten lassen, um Ihnen hochwertige
Informationen zu kommen zu lassen. Aufgrund der Komplexität der Themen müssen
wir dennoch Haftung und Gewähr ausschließen. |
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