BvPP e .V.

 

Nr. 5 / Dezember 2006

 

 

 

Sehr geehrte Leser, sehr geehrte Leserinnen

Die Tage zwischen den Feiertagen bieten die eine oder andere Stunde der Ruhe und Muße. Gerade richtig, sich etwas Zeit für Informationen aus dem Bereich Recht zu nehmen. Dieser Newsletter stellt Ihnen einige gesetzliche Neuerungen vor, die auch für Verantwortliche in der Pflege von Interesse sind. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre, ein friedvolles Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2007.

Heike Jurgschat-Geer

Pressestelle BvPP e.V.

 

 

Inhalt

 

·        Allgemein: Einsatz von Informationstechnologie in der Justiz

 

·        Auch Sachverständige betroffen: 2. Justizmodernisierungsgesetz

·        Sicherheit für KMUs: Sicherung der Altersvorsorge Selbständiger

·        Wichtig im Geschäftsverkehr: Gesetz über elektronische Handelsregister... (EHUG)

·        Für alle Fälle: Neues Versicherungsvertragsrecht

·        Veranstaltungen und Termine

 

 

 


 

 

Einsatz von Informationstechnologie in der Justiz

 

 

Für Sachverständige in Bremen: Das Sozialgericht Bremen ist bereits Teilnehmer des EGVP

 

Zur Steigerung der Effizienz und zur Verkürzung der Verfahrensdauer hat die elektronische Akte auch in der Justiz Einzug gehalten. Bei allen Bundesgerichten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof und Bundespatentgericht) sowie beim Deutschen Patent- und Markenamt ist der elektronische Rechtsverkehr mittlerweile möglich. Um eine einheitliche technische Plattform zu schaffen, wurde das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingerichtet, das ab dem 1.1.2007 auch für die Einreichung von elektronischen Anmeldungen zu den Handelsregistern und Genossenschaftsregistern genutzt wird.


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2. Justizmodernisierungsgesetz

 

Sachverständigen werden Fristen gesetzt./  Festbetrag für Gerichtsgebühren in Betreuungssachen

 

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung der Justiz zugestimmt. Im Vordergrund stehen auch bei diesem Gesetz die Bemühungen, gerichtliche Verfahren effizienter und damit schneller zu machen. Für Zivilverfahren werden dazu die Regelungen über den Sachverständigenbeweis geändert. Dazu gehört, dass die Gerichte zukünftig den Sachverständigen Fristen setzen müssen. Erweitert werden auch die Möglichkeiten, in einem Zivilrechtsstreit Sachverständigengutachten aus anderen Verfahren zu verwerten. Eine weitere Maßnahme ist der Ausschluss der Streitverkündung gegenüber dem Gericht und dem gerichtlichen Sachverständigen. In der Praxis wird gerichtlichen Sachverständigen häufig der Streit verkündet, um das Verfahren zu verzögern oder einen unliebsamen Sachverständigen für das Verfahren auszuschalten. Die vorgeschlagene Änderung verhindert diese missbräuchliche Form der Streitverkündung. Diese Maßnahmen beziehen sich nicht nur auf Zivilprozesse, sondern wirken sich auch auf die Verfahren der Fachgerichtsbarkeiten aus.

Ein gerade ergangener Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zum Kostenrecht wird umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durch Beschluss vom 23. Mai 2006 (1 BvR 1484/99) zu § 92 Kostenordnung hierfür eine Frist bis zum 30. Juni 2007 gesetzt. Danach ist es mit Artikel 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar, für die Berechnung der Gerichtsgebühr in Betreuungssachen auch dann unbegrenzt das reine Vermögen zugrunde zu legen, wenn sich Fürsorgemaßnahmen auf die Personensorge beschränken. Dieser Vorgabe wird dadurch Rechnung getragen, dass es künftig nur noch eine Festgebühr geben wird, wenn von einer Betreuung das Vermögen nicht unmittelbar erfasst ist.

Der beschlossene Gesetzestext ist als Bundesrats-Drucksache 890/06 veröffentlicht.

 

 

 


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Sicherung der Altersvorsorge Selbständiger

 

Freiberufliche Pflegedienstinhaber, Pflegeberater und Sachverständige: keine Gefahr der Altersarmut durch Insolvenz

 

Mit dem Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge wird zukünftigen Selbständigen der gleiche Rechtsschutz in Bezug auf ihre Altersvorsorge gewährt wie Mitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung. Lebensversicherungen und die private Rentenversicherung sowie andere Geldanlagen, die der Altersvorsorge gewidmet sind, werden gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert. mehr

 

 

 


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Gesetz über elektronische Handelsregister, Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)

 

Gründungen von GmbHs oder Partnerschaften jetzt elektronisch eintragen. Auskünfte über Geschäftspartner und Mitbewerber über zentrales Internetportal einholen.

 

Am 1.1.2007 tritt das EHUG in Kraft. Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Handelsregistereintragungen können künftig auch elektronisch bekannt gemacht werden. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 soll die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen. Jahresabschlüsse sind zukünftig beim elektronischen Bundesanzeiger (elektronischer Bundesanzeiger ) zu veröffentlichen.

 

Ab dem 1. Januar 2007 können unter https://unternehmensregister.de/ wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen.

 

 

 


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Neues Versicherungsvertragsrecht

 

 

Mehr Verbraucherschutz bei allen Versicherungsverträgen - auch in der privaten Krankenversicherung

 

 

Die Versicherer müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages künftig besser beraten und informieren. Das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren. Die Beratung ist auf die Wünsche und Bedürfnisse der Versicherungsnehmer abzustellen; der Rat muss klar und verständlich erteilt werden. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer künftig – wie bei anderen Verträgen auch – über die Vertragsbestimmungen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen informieren, bevor der Versicherungsnehmer den Vertrag eingeht. Eine weitere wichtige Neuerung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss grundsätzlich nur solche Umstände anzuzeigen hat, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Bei allen Pflichtversicherungen wird der Geschädigte einen Direktanspruch gegen den Versicherer erhalten. Künftig können alle Versicherungsverträge unabhängig vom Vertriebsweg und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen wird im Gesetz als Regelfall verankert. Erstmals erhält der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven. Eine deutliche Verbesserung der Transparenz für die Verbraucher wird sich daraus ergeben, dass die Versicherer verpflichtet werden sollen, die jeweiligen Abschluss- und Vertriebskosten zu beziffern und offen zu legen (dies gilt nicht nur für die Lebens-, sondern auch für die private Krankenversicherung). Am 1. Januar 2008 soll das Gesetz in Kraft treten; diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht für die Änderungen in der Lebensversicherung gesetzt. Mit Inkrafttreten gilt das Gesetz für alle dann laufenden Verträge.

 

 

 


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Veranstaltungen und Termine

 

Bundeskonferenz des BvPP e.V. 2007

Die nächste Bundeskonferenz des BvPP e.V. findet am 23. und 24. März 2007 in Offenbach statt. Auf unserer Website www.bvpp.org finden Sie detaillierte Informationen zu Ablauf und Anmeldung.

 

 

Seminar „ neue Begutachtungsrichtlinie“

Unser Kooperationspartner ISP bietet am 17. Februar 2007 ein Tagesseminar zu den neuen Begutachtungsrichtlinien des MDK an. Teilnahmegebühr für Mitglieder des BvPP e.V. 150 Euro zzgl. 19% MwSt. Nicht-Mitglieder zahlen 250 Euro zzgl. 19% MwSt. Anmeldeschluss 27. Dezember 2006. Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen und Anmeldung: Frau Maria Penzlien, Maria@Penzlien.de

 

 


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