BvPP e .V.

 

Nr. 3 / September 2006

 

 

 

Sehr geehrte Leser, sehr geehrte Leserinnen

Während wir uns noch mit dem Spaßsommer der Fußballweltmeisterschaft und den großen Ferien beschäftigen, haben die Verantwortlichen des MDS die Zeit genutzt, leise, still und heimlich die neuen Begutachtungsrichtlinien von Pflegebedürftigkeit zu entwickeln. Sie wurden vor wenigen Tagen veröffentlicht und sind seit dem 1.9.2006 in Kraft.

 

 

Inhalt

 

·        Pressemitteilung des BvPP e.V. zu den neuen Begutachtungsrichtlinien

 

·        Stellungnahme des BvPP e.V. zu den neuen Begutachtungsrichtlinien

 

 

 


 

 

Pressemitteilung zu den neuen Begutachtungsrichtlinien

 

 

Droht Betroffenen und Pflegeeinrichtungen nun eine Regresswelle?

Die neuen Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit sind seit dem 1.9.2006 in Kraft. Neben Präzisierungen und weiteren Erläuterungen zur Anwendung beinhalten sie insbesondere die Verpflichtung der Gutachter neben der Pflegebedürftigkeit auch die Prozess- und Ergebnisqualität der Pflege zu bewerten. Es wurde jedoch darauf verzichtet, eine klare Verantwortung der Pflegefachkräfte im Gutachterteam für die Durchführung der Begutachtung und die Bewertungsergebnisse festzulegen. Im Ergebnis kann dies bedeuten, dass in Zukunft ein Gynäkologe über die Pflegequalität in einer stationären Altenpflegeeinrichtung urteilt. Der BvPP e.V. fordert in seiner Stellungnahme zu den neuen Richtlinien von den Verantwortlichen im MDS die Verantwortung der Pflegefachkräfte für die Bewertung der Pflegequalität eindeutig zu definieren und festzuschreiben. weiter


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Stellungnahme des BvPP e.V. zu den neuen Richtlinien

 

Seit dem 1.9.2006 sind die neuen Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches in Kraft. Der BvPP e.V. begrüßt grundsätzlich die Tatsache, dass die Vorgaben aktualisiert  wurden. Mit der nun vorliegenden Fassung wurden einige gravierende Defizite in der Begutachtungspraxis aufgegriffen.

Die überarbeitete Fassung präzisiert die Erwartungen an die Gutachter des MDK und an die von ihnen zu treffenden Angaben im Formulargutachten. Diese Entwicklung ist aus Sicht des BvPP e.V. zu begrüßen, da erwartet werden kann, dass dadurch wesentliche Verbesserungen mit Blick auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Formulargutachten erzielt werden können.

Ausdrücklich aufgenommen wurde der Aspekt der freiheitsentziehenden Maßnahmen. weiter

 

 

 


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