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Sehr geehrte Leser, sehr geehrte Leserinnen Während wir
uns noch mit dem Spaßsommer der Fußballweltmeisterschaft und den großen
Ferien beschäftigen, haben die Verantwortlichen des MDS die Zeit genutzt,
leise, still und heimlich die neuen Begutachtungsrichtlinien von
Pflegebedürftigkeit zu entwickeln. Sie wurden vor wenigen Tagen
veröffentlicht und sind seit dem 1.9.2006 in Kraft. |
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Pressemitteilung
des BvPP e.V. zu den neuen Begutachtungsrichtlinien |
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·
Stellungnahme
des BvPP e.V. zu den neuen Begutachtungsrichtlinien |
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Droht Betroffenen und
Pflegeeinrichtungen nun eine Regresswelle? Die neuen Richtlinien zur
Begutachtung von Pflegebedürftigkeit sind seit dem 1.9.2006 in Kraft. Neben
Präzisierungen und weiteren Erläuterungen zur Anwendung beinhalten sie insbesondere
die Verpflichtung der Gutachter neben der Pflegebedürftigkeit auch die
Prozess- und Ergebnisqualität der Pflege zu bewerten. Es wurde jedoch darauf
verzichtet, eine klare Verantwortung der Pflegefachkräfte im Gutachterteam
für die Durchführung der Begutachtung und die Bewertungsergebnisse
festzulegen. Im Ergebnis kann dies bedeuten, dass in Zukunft ein Gynäkologe
über die Pflegequalität in einer stationären Altenpflegeeinrichtung urteilt.
Der BvPP e.V. fordert in seiner Stellungnahme zu den neuen Richtlinien von
den Verantwortlichen im MDS die Verantwortung der Pflegefachkräfte für die
Bewertung der Pflegequalität eindeutig zu definieren und festzuschreiben. weiter |
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Seit dem 1.9.2006 sind die
neuen Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von
Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches in Kraft. Der
BvPP e.V. begrüßt grundsätzlich die Tatsache, dass die Vorgaben
aktualisiert wurden. Mit der nun
vorliegenden Fassung wurden einige gravierende Defizite in der
Begutachtungspraxis aufgegriffen. Die überarbeitete Fassung
präzisiert die Erwartungen an die Gutachter des MDK und an die von ihnen zu
treffenden Angaben im Formulargutachten. Diese Entwicklung ist aus Sicht des
BvPP e.V. zu begrüßen, da erwartet werden kann, dass dadurch wesentliche
Verbesserungen mit Blick auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der
Formulargutachten erzielt werden können. Ausdrücklich aufgenommen
wurde der Aspekt der freiheitsentziehenden
Maßnahmen. weiter |
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Informationen zu kommen zu lassen. Aufgrund der Komplexität der Themen müssen
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