Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge


Pflegeversicherung

Autor: Fritz Halmburger

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Wirtschaftlichkeitsbeurteilung

des Betriebs von Alten- und Pflegeheimen

2.September 2007


Ich bin der Auffassung, dass das Problem der Geldnöte der Pflegekassen nicht durch eine Erhöhung der Beiträge gelöst werden kann und wird.

Teil 1
Natürlich ist die PV eine soziale Versicherung. Sie wurde ins Leben gerufen um die hohen Pflegekosten zu übernehmen und die Kosten der Sozialämter zu reduzieren. Es sollte verhindert werden, dass alte Menschen automatisch Sozialhilfeempfänger werden. Eine Versicherung für die Pflegekosten also. Lassen wir die Randprobleme weg, die so ein Gesetz, das 20 Jahre lang bebrütet wird, mit sich bringt. So stellen wir fest, dass wir nach wie vor nicht in der Lage sind, dass das SGBXI seine Funktion erfüllt.
Trotz PBV und damit verbundener Kostenrechnung werden nach wie vor Pau-schalen gezahlt. Pauschalen, die 1996 ermittelt wurden. Ohne Gleitklausel. Auch bei den Pflegesatzverhandlungen wird so verfahren wie vor der PV – seit 1983 - nur prospektiv. Die Erkenntnisse der PBV fließen nicht ein.
Nachdem das SGBXI zum Zeitpunkt der Einführung am 01.07.1996 leider den tatsächlichen Bedürfnissen nicht genügte (ca. 95% waren gemischte Einrichtungen mit Rüstigen, die nicht unter das PVG fielen) wurde nachträglich, kurzfristig der Artikel 49a eingeführt (geplante Dauer bis 31.12.1997). Von daher stammen die Pauschalen. Die zusätzliche Übernahme von Kosten aus U+V und Invest wurde durch diese Hintertür mit §1 Abs. 2 2. Satz 2 eingeführt. Damals hat der Gesetz-geber einen festen, hohen Betrag pauschaliert. Die Pauschalen überschritten jedoch meist die Pflegeleistungen. Das war jedoch mangels tatsächlicher Kalkula-tion der einzelnen Kosten und kameralistischer Buchführung nicht ersichtlich.
Somit wurde aus dem Topf der PV ein Anteil der U+V übernommen – legalisiert durch die 75%-Klausel die später in § 43 des SGB XI eingearbeitet wurde. Das entsprach – und entspricht – nicht dem ursprünglichen Sinn und Zweck des SGB XI.
Wann wird – endlich – aus dieser Übergangslösung eine endgültige Lösung?
Erfahrungen liegen zwischenzeitlich genügend vor.

Teil 2
Ich weiß nicht, ob es Absicht war/ist oder Gepflogenheit von früher. Bei der Be-rechnung der Pflegekosten wird sehr großzügig mit den Versicherungsbeiträgen (es ist ja eine Versicherung) umgegangen. Wir müssen uns noch ein Mal vergegen-wärtigen, dass es sich um eine Versicherung für Pflegekosten handelt. Dabei haben Kosten für U+V und Invest nichts verloren.
Die derzeitige Praxis in allen Bundeslängern ist zwar bei den einzelnen Kostenarten unterschiedlich, im Globalen jedoch gleich: Die Kosten der Pflege werden zu hoch ermittelt. Zu Lasten der Pflegekassen und zu Gunsten der Pflegebedürftigen. Dadurch, dass es sich um eine soziale Versicherung handelt, meinen vielleicht alle Beteiligten, dass sie richtig handeln. Das ist jedoch falsch. Wir werfen alle Kosten, auch U+V und Invest in einen Topf. Das ist nicht rechtens.
Lassen wir die Investitionskosten außen vor, denn da kommen wir ohnehin auf ein grundsätzlich anderes – ähnlich großes – Problem.
Weshalb sollten denn Kosten für Unterkunft und Verpflegung von der Pflegekasse übernommen werden? Das war so nicht im SGBXI vorgesehen und ist auch nicht rechtens. Über den Artikel 49a wird das jedoch legalisiert.
Nun zur Praxis der Pflegesatzkalkulation:
Nach der Pflegebuchführungsverordnung wird bundesweit (un)klar festgelegt, welche Kosten wohin gehören. Es gibt beispielsweise Kostenstellen für Wäscherei, Küche und Reinigung.
Es steht in der PBV § 7 Abs. 3: Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für den in Satz 1 genannten Zweck erforderlich ist.
Im § 7 Abs. 4: Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht den Kostenträgern zuzuordnen; dabei kann die Kostenträgerübersicht nach dem Muster der Anlage 6 angewendet werden.
Damit (könnten) alle Einrichtungen und natürlich auch die Pflegekassen die exakten Kosten für U+V berechnen. Dennoch werden die Kosten für U+V klein gerechnet – zu Lasten der PV.
Hier Beispiele für Bayern. Dazu habe ich einen Muster-Pflegesatz berechnet für ein typisches Haus mit 100 Pflegeplätzen. Es handelt sich dabei um die jeweilige Zurechnung zu Unterkunft und Verpflegung.

Hauswirtschaftliche Dienste, Küche sind eindeutig Aufwände für Verpflegung. Also Zuordnung zu 100 % auf U+V! Hauswirtschaftliche Dienste, Wäsche und Reinigung sind ebenfalls eindeutig zu 100 % U+V zuzurechnen. Technische Dienste sind 90 % bei U+V. Dabei kann man die Entsorgung der Windeln evt. der Pflege zuordnen (10 %). Der Aufwand für Instandhaltung zählt zu Investitionskosten (hier unberücksichtigt). Wartungsarbeiten des Gebäudes bzw. der Aussenanlagen zählen eindeutig zu Wohnen/Unterkunft. Ebenso das Wechseln von Glühbirnen, Streichen von Zimmern, Beseitigung von tropfenden Wasserhänen usw.
Auch von den Pflegekassen wurde erkannt, dass Lebensmittel zu 100 % der U+V zuzuordnen ist. Das wurde auch seit 1983 so gehandhabt. Welcher Anteil bei Energie zu 50 % bei der Pflege führen sollte, ist mir schleierhaft. Selbst im weitesten Sinne gehören alle Energieanteile zu 100 % zu U+V.
Der Anteil Wirtschaftsbedarf müsste mit 90 % zur U+V gerechnet werden (ähnlich Technischer Dienst). Bei Verwaltungsbedarf zu 50 % bei U+V. Nachdem diese Kosten etwa gleichwertig sind ergibt sich ein Durchschnitt von 70 % für U+V. Die bezogenen Leistungen Küche (Catering) sind entsprechend zu 100 % U+V zuzurechnen. Ebenso bezogenen Leistungen Hauswirtschaft. Die Zuordnung geht eigentlich bereits aus der Bezeichnung hervor - zu 100 % U+V.
Wartungskosten – ohne Instandhaltung – sind wie Technischer Dienst zu 90 % U+V zuzurechnen.
Das heißt, dass durch die falsche (zu niedrige) Berechnung der Leistungen von U+V die Leistungen der Pflegekassen zu hoch ausfallen. Demgegenüber die Leistungen der Betreuten selbst – bzw. die der Sozialämter – zu niedrig ausfallen.

Nimmt man nun eine durchschnittliche (eher moderate) Berechnung eines Pflegesatzes in Bayern für ein Haus von 100 Plätzen und ermittelt daraus den realen Anteil von U+V, so ergibt sich ein durchschnittlicher Kostensatz von ca. € 25,27 je Pflegetag. Es werden jedoch lediglich € 17,59 mit der Pflegekasse „vereinbart“.
Rechnet man den U+V-Kosten von 25,27 noch einen Anteil von ca. € 12,00 für Invesitionskosten dazu (Mittel zwischen bezuschussten und nicht bezuschussten Einrichtungen), so ergeben sich € 37,27 pro Tag. Bei 30,42 (durchschnittlichen Monatstagen) ergeben sich ca. € 1.134,00 pro Monat. Das entsprich durchaus den ungefähren Kosten für Wohnen und Verpflegung ohne Pflege – als sog. Lebenshaltungskosten. Dabei ist zu bedenken, dass Leistungen wie: Einkaufen, Zubereitung der Speisen, Abspülen, Reinigung der Wohnung und Wäsche, Hausmeister-dienste usw. damit bereits abgegolten sind.
Natürlich ist klar, dass der einzelne Betroffene bzw. seine Familie zunächst um € 7,68 täglich = ca. € 234,00 monatlich mehr aufbringen müsste. Aber wenn er zuhause wohnen würde, müsste er ja auch deutlich mehr aufwenden, als derzeit in einem Pflegeheim mit Zuschuss der Pflegekasse.
Das hätte evt. auch Einfluss darauf, dass weniger Pflegebedürftige ins Heim aus finanziellen Gründen (denn dort gibt es einen von der Pflegekasse übernommenen Anteil an U+V-Kosten) „abgeschoben“ werden.
Ich halte es für Unrecht, dass die Pflegekassen Anteile von U+V übernehmen und dann – weil die Mittel nicht reichen – die Versicherungsbeiträge erhöhen. Da sollten besser die zu unrecht gezahlten Leistungen gekürzt werden. Das ist gegenüber den derzeitigen Versicherten ehrlich und entspricht der Gesetzeslage ohne die permanente Verlängerung der Übergangsregelung des Artikel 49a bzw. § 43. Verknüpft man beides, so ergeben sich auf Basis von 2005 bereits Einsparungen von € 1,85 Mrd. pro Jahr. Bei 10 Jahren nahezu € 20.Mrd. zuzüglich Zinseszins. Das wäre ein ausreichender Kapitalstock für eine zukünftige Pflegever-sicherung.
Zuvor hatte ich den Anteil für Investitionskosten – richtiger ist: Investitionsfolgekosten – ausgeklammert. Nun möchte ich noch auf einen falschen Schluss der Kostenver-teilung hinweisen:
Derzeit wird die Investition von den laufenden Kosten getrennt. Dadurch wird evt. bei Investitionskosten auf Kosten der Betriebskosten gespart. Einfaches Beispiel ist die Installation von Rufanlagen. Ich kann eine einfache Lichtrufanlage installieren. Dadurch spare ich an Investitionskosten und erhöhe automatisch sehr stark meine Personalkosten (insbesondere den Nachtdienst), da diese Anlagen auf Tonruf-zeichen und optisch funktionieren. D.H. das Pflegepersonal muss dort sein, wo es das Licht sehen kann. Nachdem es jedoch zwei unterschiedliche Geldgeber sind, treffen zwei divergierende Interessenlagen auf einander. Das kann unter Gesichts-punkten einer wirtschaftlichen Führung zum Gegenteil dessen werden, was gedacht ist. Was eine Seite einspart (Klingeldraht anstatt teueres Rufsystem) muss die andere Seite vielfach mehr ausgeben (mehr permanente Personalkosten). Das hat mit wirtschaftlichem Betrieb wenig zu tun.
Gerne können wir bei einzelnen Bereichen noch tiefer einsteigen …
Leider unterliegen einigen Handhabungen keinen gesetzlichen Grundlagen. So bspw. Die Rahmenvereinbarungen. Dabei gibt es natürlich Vertragspartner. Bei der Festlegung der Prozentualen Anteile oder der Gewichtung der Pflegestufen innerhalb der Stufen 0 bis III gibt es keine Vereinbarung. Das ist das „Ventil“ der Pflegekassen. Das wird von den Vereinigungen der Pflegekassen der Bundesländer unterschiedlich gehandhabt. Es handelt sich dabei um Äquivalenzziffern, die bei der Berechnung der Unterschiede der Pflegestufen Anwendung finden. Das ist ein Faktor, mit dem die Pflegekassen den „Wert“ der Pflegestufen 0, II und III gegenüber der Stufe I berechnet. Das ist in Bayern 0,7, 1,4 bzw. 1,8. Dieses Verhältnis ist einseitig festgelegt seitens der Pflegekassen.
So gibt es bei der Ermittlung der Pflegestufen innerhalb der BRD deutliche Unterschiede. Stärker bei Stufen 0, geringfügiger bei den Stufen I bis III. Wobei die gerechte Ermittlung der Pflegestufen-Gewichtung sehr schwierig ist. Hier muss man auf Zeiterfassungen zurückgreifen. Diese Erfassungen sind sehr kostenintensiv und zeitaufwändig. Es gibt auch keine Anerkennung seitens der Pflegekassen – jedoch auch keine entsprechende Initiative. So dass dieser sehr wichtige und einflussreiche Teil auf die Kostenverteilung unbesehen und ich nenne es Mal willkürlich ist und bleiben wird. Dem parallel stehen auch die Personalschlüssel. Dafür gibt es ebenfalls lediglich eine Festlegung seitens der Pflegekassen. In Ausnahmefällen sind sie Gegenstand der Rahmenvereinbarungen, können jedoch „angepasst“ werden. Diese Anpassung erfolgt oft einseitig von den Pflegekassen.

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