Qualit�tsmerkmale




Welche Qualit�tsmerkmale gibt es f�r Pflegesachverst�ndige?

Sachverst�ndige werden in der Regel in verschiedene Gruppen unterteilt (Vgl. Stangl, S. 6ff)

  • der �ffentlich bestellt und vereidigte Sachverst�ndige
  • der amtlich oder staatlich anerkannte Sachverst�ndige
  • der von einer akkreditierten Stelle zertifizierte Sachverst�ndige
  • der selbsternannte oder verbandsanerkannte Sachverst�ndige

Im Bereich der Pflegesachverst�ndigen gibt es einige wenige �ffentlich bestellte und vereidigte Sachverst�ndige. In Deutschland wurde, soweit bekannt, in einem Fall eine Bestellung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgenommen. Grunds�tzlich sieht sich die IHK jedoch mit Verweis auf � 36 Gewerbeordnung (GewO) nicht als die zust�ndige Kammer (Vgl. BvPP, Pressemitteilung v. 02.01.03). In Bayern wurden durch die Regierung von Oberbayern Pflegesachverst�ndige auf der Grundlage des Bayerischen Sachverst�ndigengesetz bestellt (Vgl. Stangl, S. 10ff).

�ffentlich bestellte und vereidigte Sachverst�ndige
Der Gesetzgeber hat die �ffentliche Bestellung als G�tekriterium f�r Sachverst�ndige vorgesehen. Die Zust�ndigkeit liegt bei �ffentlich-rechtlichen Institutionen, in der Regel sind das die zust�ndigen Kammern. Hinsichtlich des Pflegesachverst�ndigen findet sich hier bereits das erste Problem. Welche Kammer ist f�r Pflege zust�ndig? In Deutschland wurde, soweit bekannt, in einem Fall eine Bestellung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) vorgenommen. Grunds�tzlich sieht sich die IHK jedoch mit Verweis auf � 36 Gewerbeordnung (GewO) nicht als die zust�ndige Kammer. Die Errichtung einer f�r Pflege zust�ndigen Kammer - die Pflegekammer - wurde von der Politik bisher, trotz intensiver Bem�hungen durch F�rdervereine in verschiedenen Bundesl�ndern, verhindert.
Amtlich anerkannte Sachverst�ndige
Nach � 36 Absatz 5 Gewerbeordnung kann mit Verweis auf eine andere gesetzliche Grundlage ein amtlich anerkannter Sachverst�ndiger bestellt werden. Diese Regelung findet f�r Pflege in der Bundesrepublik zurzeit nur durch die Bezirksregierung Oberbayern Anwendung, die entsprechende Pr�fungen durchgef�hrt und amtliche (staatliche) Anerkennungen ausgesprochen hat.
Zertifizierte Sachverst�ndige
Gem�� einer EU weiten Regelung k�nnen Akkreditierunsgstellen nach der EN-Norm 45013 Personen als Pr�fer oder Sachverst�ndige zertifizieren.

Verbandsanerkannte Sachverst�ndige
Private Sachverst�ndigenverb�nde haben die M�glichkeit durch die Entwicklung entsprechender Verfahren und Kriterien, ihren Mitgliedern die Verbandsanerkennung auszusprechen. Nach bestandenem Qualifikationsnachweis d�rfen sich diese Sachverst�ndige als Verbandsanerkannte Sachverst�ndige bezeichnen mit Hinweis auf den Verband. Der Bundesverband unabh�ngiger Pflegesachverst�ndiger und PflegeberaterInnen e.V. (BvPP) hat unter Einbeziehung relevanter �ffentlicher Institutionen ein entsprechendes Anerkennungsverfahren f�r Pflegesachverst�ndige erarbeitet. Die Durchf�hrung des Anerkennungsverfahrens erfolgt in Kooperation mit dem Institut ISP.