Bezeichnung




Was ist ein Pflegesachverständiger?

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist bisher nicht eindeutig definiert und auch nicht durch ein Gesetz geschützt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ein Sachverständiger definiert als „[...] ein Spezialist auf einem eng definierten Sachgebiet, das in der Regel den Teilbereich eines Berufes bildet“ (BVerwG, GewArch 1973, 263). Das bedeutet, dass ein Pflegesachverständiger erst dann zum Pflegesachverständigen wird, wenn er sich auf einem abgrenzbaren Teilgebiet der Pflege, über seine Ausbildung hinaus, besondere Detailkenntnisse verschafft hat (vgl. Heck, § 1 RdNr. 7).