Aufgaben




Welche Aufgaben nimmt ein Pflegesachverständiger wahr?

Zu den grundsätzlichen Aufgaben eines Sachverständigen gehören im allgemeinen die Feststellung und die Schlussfolgerung aus Tatsachen sowie die Darstellung von Erfahrungssätzen. Derzeit werden Pflegesachverständige vor allem im Bereich der Pflegeeinstufung nach SGB XI eingesetzt. Zudem werden sie von verschiedenen Seiten zur Beweissicherung und zur fachlichen Beurteilung der individuellen Pflegesituation und –qualität herangezogen. Unter dem Stichwort „Pflegefehler“ in Zivil- und Strafverfahren sind zunehmend die Gutachten von Pflegesachverständigen gefragt.
Mit seiner Bewertung im Rahmen eines Sachverständigengutachtens hat der Sachverständige einen erheblichen Einfluss auf Fremdentscheidungen mit u.U. weitreichenden Folgen für Betroffene und Beteiligte. Man denke hier nur an die Feststellung des Grades der Pflegebedürftigkeit oder das Bescheinigen eines Pflegefehlers.