Anforderungen




Welche Anforderungen werden an einen Pflegesachverständigen gestellt?

In Deutschland haben sich in der Vergangenheit allgemeingültige Anforderungen an den Sachverständigen entwickelt: (Vgl. Heck, § 1, RdNr. 8)

  • Überdurchschnittliche Fachkenntnisse in dem jeweiligen Betätigungsgebiet
  • Praktische Erfahrung
  • Fähigkeit, ein Gutachten zu erstellen
  • Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
  • Leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen

Über diese allgemeinen Vorraussetzungen hinaus wurden umfangreiche Pflichtenkataloge für öffentlich bestellte Sachverständige verfasst. Diese finden ihre Grundlage in § 36 Gewerbeordnung (GewO) und finden Niederschlag in der Sachverständigenordnung für öffentlich bestellte Sachverständige. Für alle durch ein Gericht beauftragten Sachverständigen sind in § 407a Zivilprozessordnung (ZPO) umfangreiche Pflichten aufgeführt.

Der BvPP e.V. hat für Pflegesachverständige eine Sachenverständigenordnung in Anlehnung an die Anforderungen öffentlich bestellter Sachverständiger anderer Berufe entwickelt, die seit dem 1.4.2007 in Kraft ist.

Darüberhinaus gilt der seit 2001 bestehende Ehrenkodex für Mitglieder des BvPP e.V.