Pflege - Mindestlohn

Scholz erwartet Pflege-Mindestlohn noch in diesem Jahr

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz (SPD), geht davon aus, dass ein Mindestlohn in der Pflege noch in diesem Jahr umgesetzt wird. Der Berliner Zeitung sagte Scholz, er habe die gesetzlich vorgesehene Kommission, die eine verbindliche Lohnuntergrenze in der Pflegebranche festlegen soll, eingesetzt und die Mitglieder berufen. Jetzt rechne er damit, dass das Verfahren zur Festsetzung eines Mindestlohns in der Pflege bis Jahresende abgeschlossen sein wird. Die knapp 600.000 Beschäftigten in der Branche warten händeringend darauf. Gerade die jungen und qualifizierten Pflegekräfte kehren ihrem Beruf immer häufiger den Rücken.

Mehr als die Hälfte unzufrieden mit ihrem Pflegejob

Die Altenpflege gilt als Zukunftsbranche, weil aufgrund des demografischen Wandels immer mehr Menschen alt und pflegebedürftig werden. Doch schon heute ist das Pflegepersonal knapp. Lange Arbeitszeiten, niedrige Personalschlüssel und schlechte Bezahlung - selbst erfahrene Pflegekräfte halten dem Druck oft nicht stand. Kaum eine Berufsgruppe beurteilt ihre Arbeitsbedingungen so negativ. Laut einer Umfrage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) halten 52 Prozent der Beschäftigten in der Altenpflege Arbeit und Einkommen für „schlecht“, weitere 36 Prozent für „mittelmäßig“.

Nun will die Politik mit Mindestlöhnen gegensteuern: „Es kann nicht sein, dass sich immer weniger junge Menschen für eine Tätigkeit in dieser Zukunftsbranche interessieren, weil die Löhne so gering sind. Angesichts des demografischen Wandels brauchen wir qualifizierte und engagierte Pflegekräfte“, sagte Olaf Scholz der Berliner Zeitung. Noch in diesem Jahr, so kündigte der Bundesarbeitsminister an, soll der Mindestlohn in der Pflege gelten: „Auch in der Pflegebranche werden wir dem Lohndruck nach unten durch einen Mindestlohn entgegenwirken“.

Kommission soll Lohnuntergrenzen festlegen

Bereits im Februar hatte der Bundestag die Pflegedienste in das Arbeitnehmer- Entsendegesetz aufgenommen und den Weg für Mindestlöhne frei gemacht. In der Pflege gibt es jedoch keinen bundesweiten Tarifvertrag. Denn kirchliche Anbieter, die in der Altenpflege die größten Arbeitgeber sind, schließen keine Tarifverträge ab, sondern vereinbaren Löhne nach eigenen Richtlinien – wenn auch in Anlehnung an die Tarifverträge. Deshalb beschloss der Bundestag, eine Kommission einzusetzen, die nun einen Mindestlohn festlegen soll.

Dem achtköpfigen Gremium gehören zwei Vertreter der Gewerkschaft ver.di, je ein Vertreter der kommunalen und privaten Pflegeanbieter sowie je zwei Abgesandte der Dienstnehmer und Dienstgeber der beiden kirchlichen Einrichtungen Deutscher Caritasverband und Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche Deutschlands an. Vorsitzender der Pflege-Kommission ist der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Rainer Brückers. Um das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zu wahren, müssen sechs Kommissionsmitglieder dem vorgeschlagenen Mindestlohn zustimmen. Der Bundesarbeitsminister kann diese Lohnuntergrenze dann für die gesamte Pflegebranche festlegen.

Kommentare(2)

REICHELT am Montag, 21.09.2009, 12:19

Bin Examinierte Krankenschwester und arbeite seit 1988 in der Pflege. Habe aus gesundheitlichen Gründen (Bandscheibe berufsbedingt) eine 2-jährige Weiterbildung zur PDL absolviert. Mein Betrieb wurde im Mai 2009 aufgelöst, bin seitdem arbeitslos und soll nun für 9,91 € pro Stunde (Zeitarbeitstarif) wieder voll in der Pflege mitarbeiten, sonst droht mir im Januar Hartz 4.Eine Kassiererin in einem Supermarkt arbeitet für 3€ mehr. Wo liegt da das Verhältnis? Denke nun an eine Umschulung.

G.Rausch am Dienstag, 22.09.2009, 09:34

Meiner Vorschreiberin Reichelt kann ich nur raten in den Supermarkt zu gehen. Wer einen Kassenjob für ca.14 Euro findet, ,bitte bekannt geben Deutschland ist allgemein zum Billiglohnland mutiert und das ist eine Schande. Der Steuerzahler ist von Arbeitgebern und Politikern zur Melkkuh der Nation und zum Bittsteller degradiert worden. Muss für Misswirtschaft und Geldverschwendung noch Jahrzehnte aufkommen , arbeitet bis zum Umfallen und manch einer ist trotzdem von Altersarmut bedroht. Wir könnten auf unser Grundgesetz bezüglich Gleichberechtigung und Würde stolz sein, wenn es denn beachtet würde. Selbstverständlich müssen die Gehälter in der Kranken- und Altenpflege den Leistungsanforderungen entsprechen, wie in allen Berufsgruppen Nicht schielen auf Andere bringt Einigkeit bei einer vernünftigen menschenwürdigen Bezahlung in allen Bereichen und Berufsgruppen. Die Lebenshaltungskosten fragen nicht wie und wo ich mein Geld verdiene.ps.auch ich war in der Krankenpflege tätigG.R.

Janine A. am Dienstag, 22.09.2009, 15:09

Quelle:

http://www.mindestlohn.de/meldung/scholz-zu-pflegemindestlohn/