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�ffentliche Bestellung in BayernBayern Bayern hat als einziges Bundesland ein Sachverst�ndigengesetz, das es der Regierung erm�glicht, Sachverst�ndige �ffentlich zu bestellen, f�r die eine Bestellung nicht bereits anderweitig geregelt ist. Dieses Gesetz betrifft Sachverst�ndige, die ihre berufliche Niederlassung oder ihren Wohnsitz in Bayern und das 30. Lebensjahr vollendet haben. Nach diesem Gesetz wurden von der Landesregierung Oberbayern Sachverst�ndige in der Pflege bestellt. Eine Aufhebung dieser gesetzlichen Grundlage wird derzeit diskutiert. |