�ffentliche Bestellung in Bayern


Bayern

Bayern hat als einziges Bundesland ein Sachverst�ndigengesetz, das es der Regierung erm�glicht, Sachverst�ndige �ffentlich zu bestellen, f�r die eine Bestellung nicht bereits anderweitig geregelt ist.

Dieses Gesetz betrifft Sachverst�ndige, die ihre berufliche Niederlassung oder ihren Wohnsitz in Bayern und das 30. Lebensjahr vollendet haben. Nach diesem Gesetz wurden von der Landesregierung Oberbayern Sachverst�ndige in der Pflege bestellt.

Eine Aufhebung dieser gesetzlichen Grundlage wird derzeit diskutiert.