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ArzneirahmenverordnungSonderbericht Gesundheitspolitik und Praxisführung 29/11/2009, Arzneiprognose 2010: 4,8 % mehr als in 2009 Rahmenvereinbarung sieht erstmals Höchst- undMindestquoten vor Die Vorhersagen für die Arzneimittelausgaben 2010 sind getroffen. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einigen sich auf bundesweite Rahmenvorgaben (§ 84 Abs. 7 SGB V). Kassen- und Ärztefunktionäre gehen von einem Ausgabenzuwachs um 4,8 Prozent im Vergleich zu 2009 aus. Während KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller von einem „tragbaren Ergebnis“ spricht, geißelt die Industrie die erstmals vereinbarten Höchstquoten als „klare Rationierung“. Außerdem werden die Vorgaben für 2009 gegenüber 2008 von ursprünglich plus 6,6 Prozent auf 5,6 Prozent nach unten korrigiert. Denn die „Ausgaben liegen 1,3 Prozentpunkte unter dem prognostizierten Ergebnis“, so Dr. Müller. Die Rahmenvorgaben für 2010 sind Voraussetzung und Grundlage für Arzneimittelvereinbarungen auf Länderebene zwischen Krankenkassen-Verbänden und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die jeweils bis zum 30. November für das Folgejahr zu schließen sind (§ 84 Abs. 1 SGB V). Regionale Abweichungen sind nur bei besonderen Versorgungsbedingungen zulässig. Die aktualisierte Neubewertung für 2009 muss bei der Festlegung der regionalen Ausgabenvolumina sowie bei der Vereinbarung der regionalen Richtgrößen für das Jahr 2010 berücksichtigt werden, hat aber keine Rückwirkung auf die für 2009 vereinbarten Richtgrößen nach § 84 Abs. 6 SGB V. Nur noch fünf von acht Anpassungsfaktoren berücksichtigt Bei den jährlichen Anpassungen des GKV-Arzneimittelbedarfs in der ambulanten Versorgung sind laut Gesetz (§ 84 Abs. 2 SGB V) acht Faktoren zu berücksichtigen. Traditionell werden zwei dieser Faktoren nicht auf der Bundesebene bei den Rahmenvorgaben, sondern bei den regionalen Arznei-Vereinbarungen bewertet: indikationsbezogene Zielvereinbarungen und Zielvereinbarungen über Wirtschaftlichkeitsreserven. In den aktuellen Bundes-Rahmenvereinbarungen für 2010 ist darüber hinaus der Anpassungsfaktor „Zahl und Altersstruktur der Versicherten“ nicht kalkuliert und damit in die regionale Verantwortung übertragen worden; Gründe dafür Arzneiprognose 2010: 4,8 % mehr als in 2009 - 1 - 29.11.2009 werden nicht genannt (siehe auch Tabelle). Wirtschaftliche Versorgungsalternativen suchen In den Arzneimittelvereinbarungen auf Länderebene werden Ausgabenvolumen sowie Zielvereinbarungen für die Arzneimittelversorgung und Wirtschaftlichkeit und auch Sofortmaßnahmen zum Einhalten der Ausgabengrenzen getroffen. Aus den Ausgabenvolumen leiten sich auch die Richtgrößen ab. Die vereinbarten Ausgabenvolumina enthalten eine Abschätzung der Nettokosten inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer für Arzneimittel, Medizinprodukte, Verbandstoffe, enterale Ernährung und Teststreifen, die zu Lasten der GKV verordnet werden können. Kernpunkt der Rahmenvorgaben 2010: die Vereinbarung von niedrigpreisigen, i.d.R. generischen Leitsubstanzen für verordnungsstarke Arzneimittelgruppen. Für jede der zwölf Arzneigruppen gibt es einen bundesweiten Zielwert, der den angestrebten Leitsubstanzen-Anteil in Prozent der gesamten Verordnungsmenge vorgibt (gemessen in Tagesdosen DDD). Ausgangspunkt für die Vereinbarung der Zielwerte sind die tatsächlichen Verordnungsquoten der Leitsubstanzen im ersten Halbjahr 2009 in den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Die Daten dazu liefert die GKV-Arzneimittel-Schnellinformation, GAmSi. Durch die Zielwert-Vereinbarungen sollen die Ist-Quoten Jahr für Jahr mehr oder weniger weiter angehoben werden. Soweit in einer KV die bundesweite Zielvorgabe bereits erreicht oder übertroffen worden ist, soll dieser Wert als regionale Zielgröße gelten. Bei der Bewertung der Zielerreichung können auch Verordnungen „vergleichsweise günstiger Substanzen neben der Leitsubstanz berücksichtigt werden“, so die Rahmenvorgaben. Außerdem seien weitere auf Landesebene vereinbarten Arzneimittelgruppen/Leitsubstanzen zu berücksichtigen. Arzneigruppen, Leitsubstanzen und Verordnungs-Zielwerte 2010 HMG-CoA-Reduktasehemmer: Simvastatin 89,0 % Selektive Betablocker: Bisoprol, Metoprolol 88,0 % Alpha-Rezeptorblocker: Tamsulosin 80,0 % Selekt. Serotonin-Rückaufnahme-Inhibitoren: Citalopram 52,0 % Bisphosphonate zur Osteporose-Behandlung: Alendronsäure 78,0 % ACE-Hemmer: Enalapril, Lisinopril, Ramipril 95,0 % Arzneiprognose 2010: 4,8 % mehr als in 2009 - 2 - 29.11.2009 ACE-Hemmer-Diuretika-Kombinationen Enalapril, Lisinopril, Ramipril, jeweils mit Diuretikum 83,0 % Nicht-steroidale Antirheumatika: Diclofenac, Ibuprofen 87,0 % Antidiabetika exklusive Insuline: Sulfonylharnstoffe, Metformin 90,0 % Schleifendiuretika: Furosemid 53,0 % Calciumantagonisten: Amlodipin, Nitrendipin 76,0 % Nichtselekt. Monoamin-Rückaufnahmehem.: Amitriptylin 34,0 % © PAG 2009 Quelle: Rahmenvorgaben 2010, KBV Änderungen gegenüber 2009 Mit einer Ausnahme (Schleifendiuretika/Furosemid) sind alle zwölf Zielwerte für die Verordnungsmengen in den Rahmenvorgaben 2010 höher als im Jahr zuvor. In die Arzneimittelgruppe „Nicht-steroidale Antirheumatika“ wird als zweite Leitsubstanz neben Diclofenac neu Ibuprofen aufgenommen. Bei „Antidiabetika exklusive Insuline“ ersetzen Sulfonylharnstoffe die bisherige Leitsubstanz Glibenclamid, Metformin bleibt zweite Leitsubstanz in dieser Gruppe. Die in den Rahmenvorgaben für 2009 noch vereinbarten Zielwerte für die Arzneimittelgruppen „Triptane“ (Leitsubstanz Sumatriptan) und „Protonenpumpenhemmer“ (Omeprazol) werden nach dem Text der Rahmenvorgaben 2010 wegen „der teilweisen Aufhebung der Verschreibungspflicht für bestimmte Wirkstoffe“ nunmehr ersatzlos gestrichen. Langfristig fordert die KBV, dass die Preisverantwortung in der Arzneimittelverordnung ausschließlich in den Händen von Krankenkassen und pharmazeutischer Industrie liegt. Die Ärzte sollen im Rahmen ihrer Therapiehoheit nur den Wirkstoff auswählen und die Dosierung sowie die verordnete Menge festlegen. „Die Verantwortung für die Arzneimitteltherapiesicherheit und das Medikationsmanagement teilen sich dann Arzt und Apotheker“, so der KBV-Vorstand. Die Ankündigung der neuen Regierung, die Arzneirichtgrößen auf den Prüfstand zu stellen, finden großen Beifall. Höchst- und Mindestquoten für 7 weitere Arznei-Gruppen Wesentlich ausgeweitet wird 2010 das Regime der Verordnungssteuerung in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung via Rahmenvorgaben und regionalen Arzneimittelvereinbarungen auch durch die Vorgabe von neuen Höchst- bzw. Mindestquoten für zwei Gruppen von insgesamt weiteren sieben Medikamenten bzw. Medikamentengruppen. Für einzelne vergleichsweise hochpreisige Präparate werden Höchstquoten definiert, für einzelne eher niedrigpreisige Mindestquoten. Das geschieht jenseits der Leitsubstanzen-Logik sozusagen als Einzelsteuerung. Das Berechnungsschema für die Zielwerte erfolgt analog zum Arzneiprognose 2010: 4,8 % mehr als in 2009 - 3 - 29.11.2009 Leitsubstanzenkatalog für die zwölf bereits beschriebenen Arznei-Gruppen auf der Basis der regionalen Ist-Verordnungsvolumen im ersten Halbjahr 2009. Prof. Dr. Barbara Sickmüller, vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisiert, dass durch die Vereinbarung von Höchstquoten „eine klare Rationierung“ durchgeführt werde und nennt als Beispiel die Höchstquote für die transdermale Darreichungsform (Pflaster). Sickmüller: „Auf die individuelle Situation des Arztes und seiner Patienten sind solche Quoten nicht anpassbar. Es ist geradezu zynisch, die Verordnung der Pflaster auf maximal 50 Prozent zu beschränken. Hier geht es um Willkür und nicht um Bedarf.“ In einem Schreiben an die KVen macht auch der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller deutlich, warum die vereinbarten Instrumente der Höchstquoten und Mindestmengen problematisch ist und mit den vielen bestehenden Instrumenten wie Rabattverträgen kollidiert. Beide Verbände appellieren an die KVen, diese Rahmenvereinbarung nicht umzusetzen. Die KBV ihrerseits betont, dass Vertragsärzte in die Lage versetzt würden, damit „eine Wirtschaftlichkeitsprüfung aktiv zu vermeiden“ und weist die Aufforderung an die KVen, diese Vereinbarung nicht umzusetzten, als „Anmaßung“ zurück. Dieser Artikel wird Ihnen präsentiert als ein Service von univadis® und MSD. Der Inhalt dieses Artikels wird bereitgestellt von der Presseagentur Gesundheit und spiegelt nicht zwingend die Meinung von univadis® oder MSD wider. Copyright 2009 Presseagentur Gesundheit Arzneiprognose 2010: 4,8 % mehr als in 2009 - 4 - 29.11.2009 |
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