| Der MDS wurde am 18. Oktober 1989 als Arbeitsgemeinschaft nach § 282 SGB V mit Sitz in Essen gegründet. Er hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der MDS berät die Spitzenverbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Fragen der medizinischen und pflegerischen Versorgung und der Gestaltung des Gesundheitswesens. Sein Auftrag ist es, die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste zu unterstützen und eine einheitliche Durchführung der Aufgaben zu fördern. Die Entscheidungsgremien bzw. die Organe des MDS sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Arbeitsgemeinschaft hat eine Geschäftsstelle, die von einem Geschäftsführer und seinem Stellvertreter geleitet wird. In der Mitgliederversammlung des MDS ist jeder Spitzenverband einer gesetzlichen Krankenkasse durch Delegierte vertreten. Die Mitgliederversammlung stellt den Haushaltsplan fest, nimmt die Jahresrechnung ab, entscheidet über Satzungsänderungen und wählt den Vorstand und dessen Vorsitzende. Außerdem entscheidet die Mitgliederversammlung über die Einstellung des Geschäftsführers und seines Stellvertreters. Der Vorstand verwaltet die Arbeitsgemeinschaft und legt Leitlinien für die Arbeit des MDS fest. Darüber hinaus stellt er den Haushaltsplan auf und beschließt die Jahresrechnung. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Dr. Peter Pick ist der Geschäftsführer des MDS.
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| Mitglieder des MDS (und damit seine Träger)
- AOK-Bundesverband, Bonn,
- BKK-Bundesverband, Essen,
- IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach,
- Bundesknappschaft, Bochum,
- Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel,
- VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V, Siegburg,
- AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg.
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| Website des MDS www.mds-ev.de
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