Die Arbeitsgemeinschaften der Spitzenverb�nde der Krankenkassen sind in der Rechtsform ein Zusammenschluss von juristischen Personen des �ffentlichen und privaten Rechts � ohne eigene Rechtsf�higkeit. Die Vorsitzenden der von der Arbeitsgemeinschaft gebildeten Gremien stellt der jeweils federf�hrende Verband. Die Federf�hrung wechselt jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Die Arbeitsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss der Spitzenverb�nde der Krankenkassen mit dem Ziel gegenseitiger Information und Beratung sowie gemeinsamer Positionierung als selbstverwaltete Organisationen der Kranken- und Pflegeversicherung, insbesondere zu aktuellen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben und im Verh�ltnis zu Vertragspartnern. Gegenstand der Beratungen sind auch gemeinsame Projekte und Einrichtungen (z. B. der Medizinische Dienst der Spitzenverb�nde der Krankenkassen e. V.). Arbeitskreis I der Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane Aufgaben des AK I sind insbesondere die Erstellung von Leitlinien zur Sozial- und Gesundheitspolitik, gemeinsame Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben und die Beratung von Fragen der Selbstverwaltung. Arbeitskreis II der Gesch�ftsf�hrungsorgane Aufgaben des AK II sind insbesondere die gegenseitige Information und die Beratung von gemeinsamen Problemen, z.B. der Kostenentwicklung, des Verh�ltnisses zu Vertragspartnern, der Aufgaben in der Datenverarbeitung und die Durchf�hrung gemeinsamer Forschungsprojekte. Bei Bedarf kann der AK II Aussch�sse einsetzen. Beschl�sse des AK I und AK II bed�rfen der Einstimmigkeit. Jeder Spitzenverband hat eine Stimme.
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